24.05.2012
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen und der Änderung des Artikels 93 Grundgesetz werden Verbesserungen sowohl vor als auch nach der Wahl erreicht. Vor der Wahl können Parteien, die vom Bundeswahlausschuss nicht zugelassen wurden, erstmals das Bundesverfassungsgericht anrufen. Auch die Rechte des einzelnen Wählers und Wahlbewerbers werden mit dem Gesetz gestärkt. Gerade dies war ein Anliegen aller Fraktionen.
22.04.2010
Ein neues SWIFT-Abkommen darf nur verabschiedet werden, wenn es ein hohes Datenschutzniveau garantiert. Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union stehen in der Pflicht: Transparenz, effektiver Rechtsschutz und eine enge Begrenzung der Zwecke müssen die Leitlinien sein, erklären Dieter Wiefelpütz und Gerold Reichenbach.
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