Der Rechtsschutz bei Bundestagswahlen wird verbessert. Das Gesetz ist das Ergebnis von mehreren Gesprächsrunden der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die sehr sachlich und kollegial verliefen. Mit dem Gesetz werden Verbesserungen sowohl vor als auch nach der Wahl erreicht. Vor der Wahl können Parteien, die vom Bundeswahlausschuss nicht zugelassen wurden, erstmals das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Richter in Karlsruhe entscheiden dann noch vor der Bundestagswahl, ob eine Partei zur Abstimmung zugelassen wird. Die entsprechende Regelung wird im Grundgesetz verankert. Zudem werden zukünftig unabhängige Richter an den Sitzungen der Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlausschusses vor der Wahl teilnehmen. So werden die Prüfungsverfahren dort noch transparenter ablaufen.

Auch die Rechte des einzelnen Wählers und Wahlbewerbers werden mit dem Gesetz gestärkt. Gerade dies war ein Anliegen aller Fraktionen. Der subjektive Rechtsschutz wird nun erstmals im Gesetz verankert. Zukünftig müssen Bundestag und Bundesverfassungsgericht im Prüfungsverfahren nach der Wahl feststellen, ob die Rechte des einsprechenden Wählers verletzt worden sind. Außerdem müssen Personen, die ihre Wahlbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wollen, in Zukunft nicht mehr 100 Unterschriften sammeln.

Anlass der gemeinsamen Initiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN war unter anderem der Bericht der OSZE zur Bundestagswahl 2009. Darin regten die Wahlbeobachter einige Änderungen im Wahlrechtsschutz an. Diese Anregungen wurden von den beteiligten Fraktionen im Gesetz aufgegriffen.