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Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht
Wir stärken das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen müssen sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, sagen Leni Breymaier, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Warum wir Paragraf 219a streichen
Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Filtern nach arbeitsgruppen:
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