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Abwahl von AfD-Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.Rettungskräfte und Ehrenamtliche strafrechtlich besser schützen
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten beschlossen. Ziel ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Die SPD-Fraktion im Bundestag will diesen wichtigen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung schnell im Bundestag beraten und verabschieden, sagt Johannes Fechner.Wir schützen die Demokratie vor Verfassungsfeinden
Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.10:00 - 12:00
Wir vor Ort. Unsere Politik im Dialog.
Vor-Ort | Sonnenplatz, Sonnenplatz, 77933 Lahr Mit: Dr. Johannes Fechner13:00 - 15:00
Wir vor Ort. Unsere Politik im Dialog.
Vor-Ort | Marktplatz, Marktplatz, 79312 Emmendingen Mit: Dr. Johannes FechnerGezieltere Verfolgung von Sexualstraftätern
Der Deutsche Bundestag behandelt heute in abschließender Lesung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b StGB. Wir werden mit diesem Gesetz die verschärften Strafen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern beibehalten und gleichzeitig die Mindeststrafen anpassen. So können wir angemessen mit Warnfällen umgehen und die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden auf die Verfolgung wirklicher Sexualstraftäter konzentrieren, sagt Johannes Fechner.Mandat darf nicht missbraucht werden
Die Masken-Affären und die Aserbaidschan-Affären ehemaliger Unionspolitiker zeigen, wie dringend wir Strafrechtslücken schließen müssen. Darum wird nun ein neuer Straftatbestand geschaffen.Unzulässige Interessenwahrnehmung durch Abgeordnete soll strafbar werden
Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.18:00 - 20:00
In guter Verfassung!?
Vor-Ort | Alter Farrenstall, Im Freihof 16, 73035 Göppingen-Faurndau Mit: Heike Baehrens, Dr. Johannes FechnerElementarschäden günstig versichern
Die Ahrtalkatastrophe und die Sturmfluten an unserer Küste haben zuletzt gezeigt: Extrem- und Starkwetterereignisse werden zunehmen und zu größeren Schäden führen. Neben verstärkter Prävention und baulichen Anpassungen braucht es eine höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden. Mit dem Positionspapier wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion abseits konkreter Ereignisse die Diskussion um die Elementarschadenversicherung vorantreiben, erklärt Johannes Fechner.Seiten
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