Allerdings müssen die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Bürger gewahrt bleiben. Personenbezogene Daten müssen geschützt werden. Die im Entwurf der Kommission vorgeschlagenen Regelungen weisen erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf.

Wir fordern deshalb die Regierung in einem Antrag auf, die Einhaltung der Maßstäbe des Datenschutzes bei dieser EU-Richtlinie sicher zu stellen. Insbesondere sollen die Maßstäbe des deutschen Datenschutzes in die Richtlinie aufgenommen werden, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung konkretisiert wurden. Etwa muss der Umfang der erhobenen Daten genau und umfassend begrenzt werden und es darf kein automatisierter Datenabgleich stattfinden. Daten dürfen nur bei einem durch Tatsachen begründeten Verdacht und unter Richtervorbehalt abgerufen werden. Insgesamt gilt es, Sicherheitsbedürfnisse und Grundrechtsschutz ausreichend abzuwägen.