Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen.

Mit dem Gesetz werden das Bundesfreiwilligendienstgesetz und das Jugendfreiwilligendienstgesetz geändert, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.

Sönke Rix, jugendpolitischer Sprecher, und Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion betonen: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen langfristig erreichen, dass alle Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, auch einen entsprechenden Platz angeboten bekommen. Dazu leisten wir mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz einen Beitrag. Freiwilligendienste sind deutlich mehr wert als sie kosten. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der vielen ehrenamtlich Engagierten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.