Bürgerschaftliches Engagement

Collage mit den Abgeordneten Malottki, Erik von, Fäscher, Ariane
(Fotos: Photothek) Statement von Erik von Malottki und Ariane Fäscher

Das moderne Ehrenamt wird digitaler, vielfältiger und flexibler

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglichen wir Vereinen, auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können. 
Eine Gesangslehrerin probt virtuell mit einem Chor über eine Videokonferenzsoftware.
(Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey) Runder Tisch Amateurmusik

Amateurmusik stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft

Das gemeinsame Musizieren in Zeiten der Distanz zu fördern, sollte auch als gesellschaftspolitische Aufgabe verstanden werden“, so Helge Lindh, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Gruppe von fröhlichen Ehrenamtlichen HelferInnen mit Baumsetzlingen und Klemmbrett im Park
(Foto: shutterstock.com/Syda Productions) Zivilgesellschaftliches Engagement wird gefördert

Errichtung der Engagement- und Ehrenamtsstiftung

Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalition ist es, das bürgerschaftliche Engagement auch auf Bundesebene zu stärken und zu fördern, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Dazu wird es eine neue Stiftung in Neustrelitz geben.
Bürgerschaftliches Engagement
(Foto: Bilderbox) Neue Bundesstiftung

Ehrenamt und Engagement werden gestärkt

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Koalition zur Errichtung einer „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beraten. Sie soll insbesondere in strukturschwächeren Gegenden die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft stärken.
Svenja Stadler
(Foto: Katja Zimmermann) Statement von Svenja Stadler

Wir führen eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete ein

Svenja Stadler, Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion, erläutert, was es mit der Ehrenamtspauschale für Geflüchtete auf sich hat - und warum diese so sinnvoll ist.
Bundesfreiwilligendienst
(Foto: picture-alliance/dpa) Änderung der Freiwilligendienstgesetze

Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligendienste

Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.

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