Das haben sie auf ihrer traditionellen Klausurtagung Anfang September beschlossen:

  1. Längerer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss: Viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind auf den einkommensunabhängigen Unterhaltsvorschuss angewiesen. Die einkommensunabhängige Sozialleistung gleicht den fehlenden oder nicht ausreichenden Kindesunterhalt aus, wenn sich der andere Elternteil ganz oder teilweise seiner Verantwortung entzieht oder selbst nicht in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Da aktuell etwa die Hälfte aller alleinerziehenden Eltern in Deutschland keinen Unterhalt für ihre Kinder erhält, sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, den Unterhaltsvorschuss zu erweitern. Denn bislang wurde die staatliche Unterstützung nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für die Dauer von maximal sechs Jahren gewährt. Dies kann zur Folge haben, dass z. B. der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss ausgerechnet dann wegfällt, wenn ein Kind schulpflichtig wird. Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass künftig ohne beschränkte Bezugsdauer bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Da Bund, Länder und Kommunen den Unterhaltsvorschuss gemeinsam tragen, soll der Bund die Folgekosten einer solchen Reform übernehmen.
     
  2. Umgangsmehrbedarf für Kinder getrennt lebende Eltern, die Hartz IV erhalten: Beziehen beide Elternteile Hartz-IV-Leistungen (nach dem SGB II), soll es nach Vorstellung der SPD-Fraktion einen pauschalen Umgangsmehrbedarf geben, der dem Umgangsberechtigten zukommen soll. Dabei sollen die Leistungen des überwiegend erziehenden Elternteils nicht gekürzt werden – unabhängig davon, ob der andere Elternteil selbst SGB-II-Leistungen erhält oder nicht. Ziel ist es, umgangsbedingte zusätzliche Aufwendungen in beiden Haushalten zu sichern, Nachteile für Alleinerziehende zu verhindern und positive Anreize für den Umgang beider Eltern mit ihrem Kind zu setzen.
     
  3. Leichtere Übergange zwischen Voll- und Teilzeit: Die SPD-Fraktion will die Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitphasen erleichtern, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die z. B. für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen eine zeitlich befristete Teilzeitstelle angenommen haben, wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu soll ein Anspruch auf befristete Teilzeit geschaffen werden.
     

>> Zum Beschlusspapier "Alleinerziehende stärker unterstützen - Kinderarmut bekämpfen" vom 02.09.2016 (PDF)

 

Die Bedürfnisse der Alleinerziehenden im Blick

Alleinerziehende sind fünfmal häufiger auf soziale Unterstützungsleistungen angewiesen als Paarfamilien mit minderjährigen Kindern und besonders häufig Langzeitbezieher von Sozialleistungen (zu 79 Prozent). Ursachen dafür sind vor allem, dass es für Ein-Eltern-Familien besonders schwer ist, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. Zudem erhalten viele Alleinerziehende keinen oder unzureichenden Unterhalt. Das wirkt sich auch auf die Kinder aus. Eine direkte Folge der Bedürftigkeit der Alleinerziehenden ist die hohe Zahl von Kindern unter 15 Jahren, die in Hartz-IV-Haushalten aufwachsen. Ein nicht hinnehmbarer Zustand für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Gerade in dieser Legislaturperiode haben sie sich daher für Alleinerziehende stark gemacht – mit einem Dreiklang aus materieller Absicherung, Ausbau der Infrastruktur und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

So hat die SPD-Fraktion in der Großen Koalition beispielsweise erreicht, dass neben dem Kinderzuschlag auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind um 600 Euro und für jedes weitere Kind um weitere 240 Euro erhöht wurde. Auch der Kinderzuschlag wurde erhöht. Und mit dem Einstieg in das Solidarprojekt wird der Bund ab dem Jahr 2017 nochmal zusätzliche Mittel für eine bessere Kinderbetreuung bereitstellen. Ein anderes Beispiel ist das Programm „Kita Plus“, mit dem der Bund die für Alleinerziehende so notwendige Kinderbetreuung auch in Randzeiten fördert. Ein wichtiger Meilenstein ist auch die Einführung des Mindestlohns, von der insbesondere Frauen profitieren.