„Es ist schwieriger in Deutschland eine Pommesbude zu eröffnen als ein Bordell“, sagt die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag. Kernelement des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drs. 18/8556) ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen gängigen Geschäftsformen gewerblicher Prostitution (wie etwa Prostitutionsfahrzeuge, -veranstaltungen oder -vermittlungen).

„Für die SPD ist das ein ganz entscheidender Punkt. Denn damit sorgen wir für bessere Arbeitsbedingungen für die in der Prostitution tätigen Frauen und Männer“, betont SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann bei der ersten Lesung der Regierungsvorlage im Bundestag.

Künftig muss jeder Betreiber bzw. jede Betreiberin ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Damit soll verhindert werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben dürfen.

Zudem werden Bordellbetreiber verpflichtet, für gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards und damit für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Kondompflicht und ein Werbeverbot für ungeschützten Sex vor. Auch menschenunwürdige oder ausbeuterische Betriebskonzepte – wie etwa Flatrate-Modelle – sollen in Zukunft verboten werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bei Verstößen gegen diese Betreiberpflichten drohen Sanktionen bis zum Verlust der Betreiber-Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.

Prostituiertenschutzgesetz ohne moralischen Zeigefinger

Das geplante Gesetz schreibt darüber hinaus eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vor. Die Anmeldung soll für zwei Jahre gelten. Die gesundheitliche Beratung muss jedes Jahr wiederholt werden. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren will die Bundesregierung kürzere Zeiträume festschreiben: Die Anmeldung muss hier bereits nach einem Jahr verlängert werden, die gesundheitliche Beratung halbjährlich. Ziel ist es, dass sie sehr früh und regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten sowie vorhandene Unterstützungsangebote informiert werden.

Bei allen neuen Maßnahmen geht es der SPD-Bundestagsfraktion nicht darum, käuflichen Sex moralisch zu verurteilen, stellt der frauenpolitische Fraktionssprecher Sönke Rix in der Bundestagsdebatte klar. „Vielmehr stärken wir mit dem Prostituiertenschutzgesetz die Rechte der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter“, so Rix.

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten, damit die Bundesländer ausreichend Zeit für die Umsetzung der Regelungen haben.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der das Prostitutionsgewerbe in Deutschland erstmalig umfassend regulieren soll. Hauptziel ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen.