Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes hat das Parlament am Freitag erstmals beraten (Drs. 18/10459).

Damit soll die auf EU-Ebene geschaffene Möglichkeit für die einzelnen Mitgliedstaaten, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im eigenen Land zu beschränken oder zu verbieten (das sogenannte Opt out), umgesetzt und auch in Deutschland genutzt werden können.

Da dieser Entwurf noch nicht den Vorstellungen der SPD-Fraktion entspricht, wird sie einen Änderungsantrag einbringen. Ziel dieses Antrags ist es, eine bundesweit einheitliche Regelung von Anbauverboten in der Verantwortung des Bundes zu erreichen. So soll ein Flickenteppich verschiedener Regelungen vermieden werden, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.