Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der Geschichte Europas. Wir müssen mehr in die Sicherheit und den Frieden Europas investieren, um auch unsere Freiheit und Demokratie verteidigen zu können.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher die Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) vor. Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So wird die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes gestärkt und sichergestellt, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Das Sondervermögen greift den Kernhaushalt nicht an, sodass weiter ausreichende Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung stehen. Zudem bleibt die parlamentarische Kontrolle bei der konkreten Ausgestaltung gewährleistet. Mit der Änderung des Art. 87a des Grundgesetzes (Streitkräfte) sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Sondervermögen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit geschaffen werden.

Die Gesetzesentwürfe wurden in dieser Woche erstmals vom Bundestag beraten.