Mit dem heute startenden Aufruf für das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird eine zentrale Einigung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2025 in die Praxis umgesetzt: Mit der neu entwickelten Förderrichtlinie können sich ab dem 10. November 2025 Kommunen in Deutschland konkret auf die Fördermittel der sogenannten Sportmilliarde bewerben und damit die Sanierung von Sportstätten vorantreiben. Die Förderrichtlinie sieht eine Mindestfördersumme von 250.000 Euro und eine Höchstfördersumme von 8 Millionen Euro vor. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen durch das BMWSB wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dann so schnell wie möglich erste Projekte bewilligen, sagen Thorsten Rudolph (SPD) und Florian Oßner (CDU/CSU).
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heutigen Appell zahlreicher Filmschaffender und Branchenvertreterinnen und -vertreter für die schnelle Umsetzung einer Investitionsverpflichtung. Mit den Stimmen von Kreativen aus allen Gewerken der Branche wird erneut deutlich: Die Film- und Fernsehschaffenden in Deutschland stehen geschlossen hinter diesem zentralen Reformbaustein, erklärt Martin Rabanus.
In seiner Bereinigungssitzung am gestrigen Donnerstag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags den Haushalt 2025 beschlossen, erklären Thorsten Rudolph (SPD) und Christian Haase (CDU/CSU).
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD werden in der heutigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags mit einer Stärkung der Sportinfrastruktur einen großen Schritt zur Förderung der Gesundheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland leisten: Die Sportmilliarde kommt! Mit einem neuen Programm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzen wir ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Wir sorgen dafür, dass zahlreiche sanierungsbedürftige Sportanlagen in Deutschland endlich modernisiert werden können, erklären Thorsten Rudolph (SPD) und Christian Haase (CDU/CSU).
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Wir bringen damit eine erhebliche Stromsteuerentlastung für mehr als 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den Weg. Wir modernisieren das Energie- und Stromsteuerrecht zugunsten von Elektromobilität und schaffen Bürokratie ab, erklärt Frauke Heiligenstadt.
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