Am 24.11.2011 einigten sich die Spitzen der Bundestagsfraktionen darauf, dass es einen gemeinsamen Gruppenantrag geben wird. Im Kern steht dabei, dass künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal in ihrem Leben Auskunft geben sollen, um sie dazu bereit sind, ihre Organe im Falle ihres Todes zu spenden.

Foto: photothek.net/Thomas Köhler Dazu erklärte der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier: „Viele Menschen warten auf eine Lösung. Die Politik steht in der Pflicht“. Es sei gut, dass nun Einigkeit darüber bestehe, dass die Einvernehmenslösung durch die Entscheidungslösung ersetzt wird. Nun müssen an den Details zur Formulierung eines Gruppenantrages gearbeitet werden. Dieser solle gesetzgeberischen Nachdruck schaffen, damit Menschen sich entscheiden, ob sie Organspender sein wollen oder nicht. Aber auf  sanktionsbewehrten Zwang werde verzichtet.

Die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger soll z. B. mit dem Versand der neuen Versichertenkarten der Krankenversicherungen abgefragt werden. Zudem sollen sie mit einer größeren Verbindlichkeit zu ihrer Organspendenbereitschaft befragt werden.Eine Antwort darf dabei jedoch nicht erzwungen werden. Ebenso werde es nicht sanktioniert, wenn Menschen sich nicht entscheiden. Es soll möglich sein, die Entscheidung zu verweigern.

Im Augenblick dürfen einem Menschen nur dann Organe entnommen werden, wenn dieser zuvor seine Zustimmung erklärt hat oder seine Angehörigen einer Organspende zustimmen.