Der Hintergrund: Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser so genannten luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden. Im Wesentlichen sollen die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und anderen Behörden (insbesondere der Bundespolizei und den Zollbehörden) zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung von luftsicherheitsrelevanten Personen erweitert werden.

Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen für ein bundesweites Luftsicherheitsregister geschaffen, um die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erleichtern und zu modernisieren. Eine Evaluierung des Gesetzesvorhabens ist innerhalb von fünf Jahren nach dessen Inkrafttreten vorgesehen (Drs. 19/16428) .

Das Wichtigste zusammengefasst:

Personen, die in dem hochsensiblen Bereich Luftsicherheit tätig sind, müssen besonders auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und anderen Behörden, zum Beispiel der Bundespolizei, sollen dementsprechend verbessert werden.