Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Nach einer Gewalttat ist schnelle Unterstützung gefragt: Mit dem neuen SER werden Leistungen in Traumaambulanzen – so genannte Schnelle Hilfen – gesetzlich garantiert und flächendeckend Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich gemacht – dank eines erleichterten Verfahrens niedrigschwellig und unbürokratisch. Sie bieten Unterstützung bereits kurz nach der Tat.

Verschiedene Geldleistungen werden erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht. Das gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt.

Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen. Für Opfer sexualisierter Gewalt wird es im neuen SER ebenfalls zahlreiche Verbesserungen geben. So wird eine Regelung zur Beweiserleichterung eingeführt, die insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommt. Für sie ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Schädigungsfolgen auf eine oft schon Jahre zurückliegende Schädigung zu-rückzuführen sind.

Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Leistungen für die Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden die sie durchleben, nicht allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung, schnelle Hilfen schnell nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für die SPD-Abgeordneten unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und bei ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen.