Im Zuge der Globalisierung steigt der Einfluss internationaler Konzerne. Häufig reichen staatliche Kontrollmechanismen nicht mehr aus, um die Macht der Konzerne zu steuern und die Menschenrechte wirksam zu schützen. Bereits heute gelten für transnationale Unternehmen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards. Den Rahmen dafür stecken bislang die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Erklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik sowie der Global Compact der Vereinten Nationen ab.
Ergänzt werden diese Normen künftig durch die Leitlinien zu Unternehmen und Menschenrechten, die der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Menschenrechte und transnationale Konzerne, John Ruggie, im März dieses Jahres vorgestellt hat. Die Leitlinien führen bestehende Normen und Mechanismen zusammen und sind ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Kohärenz und damit zur Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Im Juni will der UN-Menschenrechtsrat die Leitlinien beschließen und darüber entscheiden, in welcher Form das Mandat des UN-Sonderbeauftragten weitergeführt werden soll.
Schutz der Menschenrechte stärken
In einem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, die Leitlinien als Chance für einen verbesserten Menschenrechtsschutz zu unterstützen und konstruktiv an der Ausgestaltung des UN-Folgemandats für Menschenrechte und Wirtschaft mitzuarbeiten. Die Bundesregierung soll sich für ein Folgemandat einsetzen, „das angemessen ausgestattet ist, damit die Implementierung der Leitlinien überwacht und ihre Weiterentwicklung befördert werden kann“, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag.
Darüber hinaus fordert die SPD-Fraktion, dass sich die Bundesregierung in der EU für eine verbindliche Berichts- und Offenlegungspflicht von Unternehmen einsetzt, durch die die Folgen unternehmerischen Handelns für die Menschenrechte dokumentiert werden. Freihandelsabkommen der EU sollen Menschenrechtsklauseln enthalten, die Außenwirtschaftsförderung an die Einhaltung der Menschenrechte durch die Konzerne gebunden werden. Weitere Forderungen betreffen die Strafbarkeit von Unternehmen, die Menschenrechte verletzten, sowie einen besseren Rechtsschutz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen.