Die Karlsruher Richter haben ein ausgewogenes und kluges Urteil gefällt. Das Urteil macht klar, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in unserer Rechtsordnung fest verankert ist. Es bestätigt aber auch, dass Straftäter, von denen unverändert eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgehen, auch in den Fällen der nachträglich verlängerten oder angeordneten Sicherungsverwahrung nicht ohne weiteres auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Das bestätigt die Grundlinien der Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung, die die SPD mitgetragen hat.
Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangsregelung gibt Raum, nun mit den Ländern das notwendige Gesamtkonzept zu erarbeiten. Die Koalition kann sich nicht mehr daran vorbeimogeln, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ebenfalls reformiert werden muss. Wir fordern die Bundesjustizministerin auf, ihrer Gesamtverantwortung gerecht zu werden und auf der Justizministerkonferenz vom 18. bis 19. Mai 2011 in Halle erste konkrete Vorschläge für das gemeinsame weitere Vorgehen vorzulegen und diese auch rasch im Bundestag zu beraten.