Union und FDP verschließen sich im Petitionsausschuss sinnvollen Lösungen zur Behebung des Mangels an Spenderorganen. Sie stellen sich als Wohltäter dar, versperren jedoch gleichzeitig den Weg zu einer nachhaltigen Lösung der Probleme bei der Organspende. Denn wer die Widerspruchslösung und die Äußerungspflicht gleichzeitig ausschließt, verweigert sich einer ernsthaften Debatte über Lösungswege.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern einstimmig beschlossen, eine Petition zur Erwägung an die Bundesregierung zu überweisen, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Organspenden in Deutschland enthält. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Verwaltungsmaßnahmen wie die Einrichtung eines zentralen Registers zur Verwaltung der Spendenbereitschaft oder die Frage der Ausbildung der Transplantationsbeauftragten an den Kliniken.
Der SPD-Abgeordnete und Petitionsausschussmitglied Stefan Schwartze hat im August vom Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen eine Petition zur Behebung des Mangels an Spenderorganen entgegengenommen. Er und die Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion halten die Regelungen für einen richtigen, aber viel zu kleinen Schritt. Vielmehr ist eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft der Organspende in Deutschland notwendig.
So ist zum Beispiel die Widerspruchslösung, wonach man einer Organspende ausdrücklich widersprochen haben muss, ebenso denkbar wie das Konzept der Äußerungspflicht, nach dem sich jeder Mensch als Organspender oder Nichtspender definieren muss. Reine Verwaltungsmaßnahmen werden das Problem nicht lösen. Eine breite Debatte über die Zukunft der Organspende haben Union und FDP mit ihrem Beschluss im Petitionsausschuss bewusst verweigert, indem sie sowohl die Widerspruchslösung als auch die Äußerungspflicht ablehnen. Das ist widersprüchlich und für diejenigen, die auf ein Spenderorgan warten, nicht hilfreich.