Alle Bundesländer sollen mithelfen

Unbegleitete Flüchtlingskinder besser betreuen

Ein neues Gesetz soll die Situation von jungen unbegleiteten Flüchtlingen deutschlandweit verbessern und eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellen. Der Bundestag hat am 25.09.2015 den von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten.
Kleines ausländisches Mädchen in einem Asylbewerber-Erstaufnahmestelle neben einer Deutschlandflagge

"Kinder und Jugendliche, die alleine  aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Bundestag. Angesichts der hohen Einreisezahlen müsse man nun schnell und wirkungsvoll handeln.

Der Bund wird sich mit 350 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beteiligen. Darauf hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern bereits bei einem „Flüchtlingsgipfel“ am Vorabend der Plenardebatte verständigt.
Der nun eingebrachte Gesetzentwurf aus dem Hause Schwesigs (Drs. 18/5921) ergänzt diese Maßnahme. Denn die Erfahrung der letzten Monate zeigt: Die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten innerhalb Deutschlands besser zu verteilen und die häufig traumatisierten Kinder und Jugendlichen angemessen unterbringen und versorgen zu können, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder vor. Die Minderjährigen sollen nach der Erstaufnahme dort untergebracht werden, wo es in Deutschland Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung erhalten.

„Keine Kinder erster und zweiter Klasse“

Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll mit dem Gesetz das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Das Kindeswohl stehe im Mittelpunkt, betonte Schwesig in ihrer Rede. „Für uns gibt es keine Kinder erster und zweiter Klasse.“

Dies sei nicht zuletzt geboten, weil die UN-Kinderrechtskonvention vorgebe, „dass für alle Kinder, egal welcher Herkunft, gleiches Recht gilt“, betonte auch die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Gülistan Yüksel im Plenum. Sie appellierte daher an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, den ausländischen Kindern und Jugendlichen, die hier alleine mit einer fremden Kultur konfrontiert sind, "so gut es geht" und „parteiübergreifend“ zu helfen.

Angesichts der „angespannten Flüchtlingssituation“ zeigte die Parlamentarierin Verständnis für den „eng getakteten“ Zeitplan des Gesetzes der Bundesregierung: „Abwarten löst die Probleme nicht, sondern macht sie täglich größer“, so Yüksel. Man müsse den unbegleiteten Flüchtlingskindern jetzt schnell helfen und eine altersgerechte zügige Integration sicherstellen. Dies werde gelingen, zeigte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete überzeugt, wenn alle politischen Ebenen und gesellschaftlichen Gruppen zusammenarbeiten.

Auch das Modellprojekt "Willkommen bei Freunden" des Bundesfamilienministeriums leistet hierzu seit Juni ebenfalls einen Beitrag, um die Willkommenskultur in Deutschland zu fördern und die Kommunen vor Ort bei der Integration von jungen Flüchtlingen zu unterstützen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Initiative.

 

Jasmin Hihat

    • Pressemitteilung
      Nr.
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      Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Die Regelungen werden durch Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom 24.September 2015 flankiert. Wir wollen den bei uns Schutz suchenden alleinstehenden Minderjährigen bestmöglich helfen, erklären Sönke Rix und Gülistan Yüksel.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      643
      Die SPD-Bundestagsfraktion will Flüchtlingskinder besser schützen. Die Standards für ihre Unterbringung, Versorgung und Betreuung müssen schnellstmöglich verbessert werden, erklärt Sönke Rix.
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      Zusätzliches Geld für die Kommunen, schnellere Asylverfahren, mehr Sprachunterricht: Im Vorfeld des Koalitionstreffens zur Flüchtlingspolitik hat die SPD-Fraktion ihre Forderungen abgesteckt.
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