Die Europäische Union hat im Dezember 2013 die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum von 2014 bis 2019 beschlossen. Zur nationalen Umsetzung der GAP hat der Bundestag bereits das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beschlossen. Am 16. Oktober folgte ein weiteres Gesetzesvorhaben (Drs. 18/2708, 18/2894).
Mit dem Gesetz wird das nationale Durchführungsrecht im Bereich der so genannten „Cross-Compliance“ (Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen) angepasst. Diese Vorschriften regeln Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischn Zustand. Außerdem werden datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direktzahlungen konkretisiert und Ergänzungen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vorgenommen werden.