Doch wirklich hinter der Frauenquote stehen weder die Kanzlerin noch der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder. Ganz im Gegenteil: Es formiert sich der Widerstand in der Unionsfraktion gegen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die bis zum 15. April an der Spitze der Abweichler/innen stand. Doch sie, weitere Unionsfrauen, einige -männer und wenige Frauen aus der FDP fielen um und stimmten gegen die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten von zunächst 20 Prozent bis 2018 und 40 Prozent bis 2023. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sprach in der Debatte von „Volksverdummung“ und einem „billigen Kompromiss“, auf den die Quotenbefürworter/innen in der Koalition hereingefallen seien. Denn er speise die Frauen mit einer vagen Ankündigung im Wahlprogramm ab. Zumal die Union behaupte, diese Frauenquote gemeinsam mit der FDP umsetzen zu wollen, wo doch alle wüssten, dass eine Quote mit der FDP nicht zu machen sei. Damit führe die Union „die Menschen hinter die Fichte“, sagte Steinmeier.

Zeit für eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen

Steinmeier sagte, dass es einem bei der Rede des Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder, schwindelig werden könne, weil dieser gleichzeitig für und gegen die Frauenquote geredet habe. Die von der Koalition und Frauenministerin Schröder (CDU) immer wieder propagierte freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen sei nichts neues, stellte der SPD-Fraktionschef klar. Doch sie habe fast nichts gebracht. Es müsse nun Schluss sein mit Reden und Lamentieren. Nun müssten Taten folgen und „nicht der Flexiquotenquatsch“ von Ministerin Schröder, damit „Frauen nicht in den Startlöchern stecken bleiben“.

Freiwillige Selbstverpflichtungen bringen Frauen nichts

Seit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Jahr 2001 unter Rot-Grün werden Frauen bei der Besetzung der Aufsichtsgremien in Unternehmen nach wie vor benachteiligt. Nur 13 Prozent der Aufsichtsratsposten sind im Jahr 2013 mit Frauen besetzt, und in den Vorständen sind es sogar nur vier Prozent. „Wenn das in dem Tempo so weitergeht, dauert es bis zur Mitte des Jahrhunderts, bis 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten erreicht worden sind“, warf Steinmeier Schwarz-Gelb vor. Er appellierte an die Vernunft der Quotenbefürworter/innen in den Reihen der Koalition, die Frauen nicht im Regen stehen zu lassen, sondern dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Die Rechtspolitikerin der SPD-Fraktion, Eva Högl, verwies in der Debatte auf das widersprüchliche Agieren der Kanzlerin, die Anfang 2013 in einer Rede vor Wirtschaftsvertretern die niedrige Anzahl von Frauen in Führungspositionen bedauert habe, aber die Frauenquote auf EU-Ebene ausbremse. Die Frauenquote in den Führungsetagen von Unternehmen müsse gesetzlich geregelt werden, denn es habe nichts mit Qualifikation zu tun, wenn die Posten in den Vorständen zu 96 Prozent mit Männern besetzt seien.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, sprach mit Blick auf den Kompromiss von Kanzlerin Merkel, im Wahlprogramm der CDU eine Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten von Unternehmen ab 2020 aufzunehmen, von einem Täuschungsmanöver. Weil die Koalition trotz Quotenbefürworter/innen geschlossen gegen die Frauenquote stimmen werde, habe der Fortschritt in unserem Land verloren.

Hintergrund

Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten den von Hamburg initiierten Gesetzentwurf des Bundesrates im Oktober 2012 übernommen und ihn ebenfalls in den Bundestag eingebracht, um so mit einem fairen Kompromiss auf die Befürworter/innen einer Quote innerhalb der schwarz-gelben Koalition zuzugehen. So fanden in den letzten Monaten und Wochen viele Gespräche vor allem mit den Frauen aus der Unionsfraktion statt. Diese Frauen hatten bereits im Dezember 2011 die Berliner Erklärung mit der Forderung nach einer Frauenquote in Aufsichtsräten unterstützt. Im Bundesrat hatte der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU-geführten Länder Saarland und Sachsen-Anhalt im September 2012 eine Mehrheit gefunden. Für die SPD-Fraktion stellt dieser Gesetzentwurf einen Einstieg in die Quote für mehr Frauen in Führungspositionen dar. Denn Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, bis 2015 einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen zu erreichen. So hatte es die SPD bereits 2009 in ihr Wahlprogramm geschrieben, und so steht es dort auch 2013 wieder drin. Dazu hatte die SPD-Fraktion bereits im März 2012 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion: Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen: Dieser Gesetzentwurf sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Das betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf greifen SPD und Grüne eine Bundesratsinitiative von Hamburg auf. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft. Für die volle Verwirklichung bleibt die SPD-Fraktion bei ihrem Gesetzentwurf, die Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben.

Anja Linnekugel