Im Jahr 2000 waren es nur rund 20 Prozent. Gleichzeitig gibt es auch viele Menschen, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten. Für sie ergeben sich Nachteile im Rentenübergang.
Um ältere Beschäftigte möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, sollen sie bessere Möglichkeiten bekommen, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel und selbstbestimmt zu gestalten. Im November 2015 hat eine Koalitionsarbeitsgruppe ihre Arbeitsergebnisse zur Gestaltung von flexiblen Übergängen in die Rente vorgestellt. Auf dieser Grundlage haben die Fraktionen von SPD und Union ihren Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) (Drs. 18/9787) erarbeitet, der am 29. September in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde.
Das sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs:
- Der SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen der Prävention und der Rehabilitation gestärkt werden. Es gilt das Prinzip „Vorrang für Prävention und Rehabilitation vor Rente“. Ziel ist, dass mehr Menschen bis ins Rentenalter gesund arbeiten können. Dazu werden die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung zu Pflichtleistungen ausgestaltet und die Ansprüche der Versicherten auf Reha-Leistungen klarer gesetzlich geregelt. In Modellprojekten soll ein berufsbezogener Gesundheitscheck mit einer Gefährdungs- und Potenzialanalyse ab dem 45. Lebensjahr erprobt werden.
- Durch eine erweiterte Rentenauskunft sollen die Rentenversicherten frühzeitig auch über die Möglichkeiten eines flexiblen Rentenübergangs informiert werden.
- Vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann bereits heute eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente kombiniert werden. Die Teilrente wird nun flexibler gestaltet. Bisher waren es drei Stufen: ein Drittel, die Hälfte und zwei Drittel. Nun wird eine stufenlose Wahl der Teilrente möglich. Zudem wird es nur noch eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro geben. Einkommen oberhalb davon werden stufenlos zu 40 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Diese Regelung macht eine längere Erwerbstätigkeit in Teilzeit attraktiver.
- Außerdem wird es künftig möglich sein, dass Erwerbstätige bereits ab 50 Jahren zusätzliche Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen in die Rentenversicherung einzahlen können. Das gibt ihnen fünf Jahre mehr Zeit, um Beiträge für einen früheren Rentenzugang aufzubringen.
- Um das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver zu machen, sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung, die verpflichtend sind, dadurch aktiviert werden können, in dem die betreffenden Beschäftigten ihren Arbeitnehmeranteil an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen. Dadurch können sie ihre Rentenanwartschaften steigern.
- Die SPD-Fraktion sieht den von der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzten Kompromiss kritisch, dass für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfällt. Allerdings werden hierbei keine negativen Arbeitsmarkteffekte erwartet. Dennoch soll diese Regelung zunächst für fünf Jahre erprobt und evaluiert werden.
Des Weiteren hatten sich Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II nicht mehr verpflichtet werden können, vorzeitig eine geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch dauerhaft auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits eine Unbilligkeitsverordnung erlassen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Flexirentengesetz werden Prävention und Rehabilitation gestärkt, damit mehr Menschen bis zum Regelrentenalter gesund arbeiten können. Außerdem kann die Teilrente flexibler in Anspruch genommen werden. Die Hinzuverdienstgrenze liegt künftig bei 6.300 Euro jährlich. Des Weiteren können Beschäftigte bereits ab 50 Jahren zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen, um früher in Rente gehen zu können.