Weltweit haben 95 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, neun Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor. 35 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, jedoch noch nicht per Gesetz abgeschafft. Gegenwärtig wenden somit 139 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. Die Zahl jener Länder, die die Todesstrafe abschaffen, nimmt ständig zu. 58 halten weiterhin an der Todesstrafe fest. Im Jahr 2009 wurden mindestens 2.001 Menschen in 56 Staaten zum Tode verurteilt und mindestens 714 in 18 Staaten hingerichtet. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Verurteilungen und Exekutionen in der Volksrepublik China, wo im Jahr 2009 mehr Menschen hingerichtet wurden als in allen übrigen Staaten auf der Welt zusammen. Amnesty International geht von über 10.000 vollstreckten Todesurteilen aus.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat sich klar gegen die Todesstrafe positio-niert. Auch haben sich viele Staaten völkerrechtlich zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet. Die Grundrechtecharta der EU enthält ebenfalls das Verbot der Todesstrafe. Mehrfach hat sich der Deutsche Bundestag gegen die Todesstrafe ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, bilateral und im Rahmen der EU wirksame Maßnahmen zu ergreifen bzw. fortzusetzen, um weltweit die Abschaffung der Todesstrafe zu fördern bzw. in einigen Ländern wenigstens ein Moratorium zu erreichen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung u.a. auf, die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben und sich in allen damit befassten Gremien sowie in bilateralen Gesprächen dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Ebenso soll sie auf dem Weg zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe für ein Moratorium werben.