Der Bundestag hat das Gesetz zur Versorgungssicherheit Strom beschlossen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit auch nach dem schrittweisen Kohleausstieg ausreichend flexible Kapazitäten am Strommarkt bereitstehen. Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke, Batteriespeicher und der Zusammenschluss kleinerer Anlagen sollen künftig helfen, sogenannte Dunkelflauten zu überbrücken und das Stromnetz stabil zu halten.
Armand Zorn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, nennt das Gesetz „einen wichtigen Bestandteil zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz“. Der Zubau moderner Gaskraftwerke, die bis 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden, sei notwendig, damit Strom auch bei wenig Sonne und Wind verlässlich verfügbar bleibt. Zugleich gebe das Gesetz Batteriespeichern einen Innovationsschub.
Für die SPD-Fraktion ist wichtig: Das Gesetz darf nicht zu einer dauerhaften Festschreibung fossiler Kapazitäten führen. Deshalb wurden im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen für Batteriespeicher und das Pooling kleiner Anlagen erreicht. Nina Scheer betont: „Im Ergebnis darf es zu keiner Verstetigung fossiler Kapazitäten kommen.“ Dezentrale Alternativen zu fossilen Kraftwerken müssten künftig noch stärker berücksichtigt werden.
Das StromVKG ist auch ein wichtiges Signal für die Regionen. Ehemalige Braunkohlestandorte verfügen über Netze, Flächen und energiewirtschaftliches Know-how. Martin Kröber sagt: „Gerade an den ehemaligen Braunkohlekraftwerken haben wir ideale Bedingungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und für Speicher.“ Deshalb war es der SPD wichtig, dass auch ostdeutsche Standorte faire Chancen auf neue Kapazitäten erhalten.
Mit dem StromVKG verbinden wir Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Strukturpolitik. Es schafft Verlässlichkeit für den Strommarkt und macht den weiteren Kohleausstieg praktisch möglich.