Am 22. März hat der Bundestag dazu in 1. Lesung einen fraktionsübergreifenden Gruppen-Entwurf und einen Regierungsentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzte beraten. Durch regelmäßige und gezielte Informationen sollen die Bürgerinnen und Bürger dazu gebracht werden, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen.
Vergebliches Warten auf Spenderorgan kostet Leben
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erinnerte in der Debatte an Claudia Kotter, die Initiatorin und Gründerin des Vereins „Junge Helden“, der über Organspenden aufklärt. Sie hatte lange und schließlich vergeblich auf eine neue Lunge gewartet. Claudia Kotter habe eindringlich beschrieben, was ihr die Kraft für das Warten auf ein Spenderorgan gab, sagte Steinmeier: Das Zusammensein mit Familie und Freunden und Freude am Leben. Und sie habe gesagt: „Nicht der Mensch, der nicht spenden will ist ein schlechter Mensch, sondern der, der sich keine Gedanken macht.“ Claudia Kotter musste im Juni 2011 im Alter von 30 Jahren sterben, weil es für sie kein Spenderorgan gab.
Politik nimmt Verantwortung ernst
Wer ein Spenderorgan erhalte, bekomme ein neues Leben geschenkt, sagte Frank-Walter Steinmeier. „Es geht um Verantwortung! Um Verantwortung, die wir übernehmen für Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Aus Verantwortung entsteht keine Pflicht zur Spendenbereitschaft. Aber doch die Erwartung, sich zu entscheiden. Organspende ist eine Frage der Mitmenschlichkeit! Und die hat Politik möglich zu machen, Hürden abzubauen, wo sie bestehen," stellte Frank-Walter Steinmeier klar. Jede Bürgerin und jeder Bürger solle für sich eine Entscheidung treffen. Außerdem forderte er eine offene Debatte über das Thema Organspende, die auch in den Schulen intensiv geführt werden müsse. Steinmeier dankte den vielen Initiativen und Vereinen, die sich für eine neue gesetzliche Regelung eingesetzt haben. Außerdem dankte er allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit, das zeige: „Politik nimmt Verantwortung ernst“.
Gesetzentwurf schreibt Entscheidungslösung fest
Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf hat das Ziel, mehr Organspender zu gewinnen. Deshalb sollen sich alle Bürger/innen regelmäßig mit ihrer Bereitschaft zur Organspende befassen, schließlich eine Entscheidung treffen und sie dokumentieren.
Konkrete Maßnahmen des Gesetzes:
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen schreiben ihre Versicherten im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an. Danach erfolgt dies alle zwei Jahre und mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alle fünf Jahre. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Außerdem sollen die Krankenversicherungen über das Verhältnis der Organspenderklärung zu einer Patientenverfügung informieren.
Die Bundesländer werden verpflichtet, bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Organspendeausweise und Aufklärungsmaterial bereit zu halten. Im Bereich der Bundesbehörden muss vor allem die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung über Organ- und Gewebespenden informieren.
Ab 2016 soll es voraussichtlich möglich sein, die Organspendenbereitschaft auf Wunsch der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte festzuhalten.
Im Gesetzentwurf der Regierung werden technischorganisatorische Fragen der Organspende geregelt. Das betrifft die Abläufe in Krankenhäusern, wie die verpflichtende Ernennung von Transplantationsbeauftragten, und die bessere Absicherung von Lebendspendern. Auch in die Erarbeitung dieses Entwurfs war die SPD-Fraktion aktiv eingebunden und wird ihn mitgetragen.
Insgesamt ist mit diesem Kompromiss eine tragfähige Lösung gelungen, die als fraktionsübergreifende Einigung ein starkes Signal für die Förderung der Organspende ist.