„Kinderrechte im Grundgesetz sind zum Greifen nah. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, weil sie von dort in unser gesamtes Rechtssystem ausstrahlen. Wir wollen in unserer Verfassung festschreiben, dass Parlamente, Verwaltungen und Gerichte das Wohl und die Interessen von Kindern vorrangig berücksichtigen müssen.

Nachdem sich zuletzt die Justizministerinnen und Justizminister aller Länder dieser Forderung angeschlossen haben, sollte nun auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einlenken. Es geht zum Beispiel um gute Bildungsangebote, familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung und armutsverhindernde Sozialleistungen. Davon profitieren Kinder und Eltern gleichermaßen. Starke Kinderrechte bedeuten auch starke Elternrechte.“