Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszahlerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.
Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung anders als bei einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sog. Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, der beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Budget für Reha-Maßnahmen sowie des Einstiegs in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen 2014 höhere Ausgaben an. Diese hätten mit einem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig nicht finanziert werden können.
Rentenexperten sprechen sich für Beibehaltung der Beitragssätze aus
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßte eine Mehrheit von Experten am 17. Februar, dass die Rentenbeiträge 2014 stabil bleiben und nicht gesenkt werden. Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagte: „Dies halten wir für vertretbar und notwendig, denn wir brauchen dringend Leistungsverbesserungen zum Beispiel bei den Reha-Maßnahmen.“ Aber auch einem immer weiter sinkenden Rentenniveau könnte und müsste man auf diese Weise entgegenwirken. Rudolf Zwiener, vom Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung, plädierte ebenfalls für einen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Zum einen sei dies mit Blick auf die demografische Entwicklung sinnvoll, zum anderen müssten dringend Leistungsverbesserungen zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente erreicht werden. Und: „Will man Altersarmut wirksam bekämpfen, darf man die Beiträge auf keinen Fall senken“, betonte Zwiener. Für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband erklärte Joachim Rock, dass es für einen dauerhaft stabilen Handlungsspielraum der Rentenversicherung nötig sei, auch die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage anzuheben.
Alles in allem ist die zwischen Union und SPD verabredete Regelung zum Aufbau einer höheren Rücklage sozial ausgewogen, auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung.