Der Niedriglohnsektor ist den letzten Jahren erheblich gewachsen. 6,55 Millionen Menschen, gut 20 Prozent der Beschäftigten, erhalten Löhne, die kaum zum Leben reichen. Der Anteil der Beschäftigten mit Armutslöhnen, die unter einem Drittel des Durchschnittsverdienstes liegen, ist zwischen 1998 und 2008 von 8,3 Prozent auf 12,7 Prozent gestiegen. Betroffen sind vor allem befristet Beschäftigte und Frauen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil mahnte angesichts dieser Entwicklung zum Handeln: „Wer Leistungsgerechtigkeit will, wer will, dass es gute und anständige Löhne für gute Arbeit gibt, der braucht den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland,“ sagte Heil anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion im Bundestag.
Rede von Hubertus Heil
Heil: „Staatliche Lohnbewirtschaftung von Armutslöhnen“ kostet jährlich 11 Milliarden
Heil sagte, bei der Einführung eines Mindestlohns gehe es nicht nur um anständige Löhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen: Auch die Unternehmen, die anständige Löhne zahlen wollen, müssen vor Dumpingwettbewerb geschützt werden.
Außerdem belastet Lohndumping die Steuerzahler mit Milliardenkosten. Die Steuerzahler müssen inzwischen Jahr für Jahr mit 11 Milliarden Euro dafür sorgen, Armutslöhne aufzustocken. Rund 1,4 Millionen Beschäftigte beziehen neben dem Lohn zusätzliche Sozialleistungen, weil das Einkommen nicht zum Leben reicht. Die Hälfte dieser so genannten „Aufstocker“ erhielt einen Stundenlohn von weniger als 6,44 Euro, ein Viertel von ihnen sogar weniger als 4,95 Euro. „Das ist nicht nur unwürdig den Familien gegenüber und den Arbeitnehmern, die hart arbeiten. Es ist auch ökonomischer Unsinn, dass wir mit immer mehr Geld der Steuerzahler staatliche Lohnbewirtschaftung von Armutslöhnen zu leisten haben“, sagte Heil im Bundestag.
Arbeitnehmerfreizügigkeit erfordert Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird immer dringender: Ab Mai greift die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Dann haben auch alle Menschen aus den neuen EU-Mitgliedsländern Mittel- und Osteuropas die Freiheit, in jedem Land der EU mit gleichen Rechten und Pflichten zu leben und zu arbeiten.
Die SPD-Fraktion fordert Maßnahmen, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Der Wettbewerb zwischen den Regionen und den Unternehmen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, indem er zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeits-, Sozial- und Lohnstandards führt. Der flächendeckende Mindestlohn ist dafür eine wesentliche Maßnahme.
Schwarz-Gelbe Blockade bei der Leiharbeit: Ein „Ding aus dem Tollhaus“
In der Plenardebatte vom Donnerstag kritisierte Hubertus Heil, dass die Verhandlungen zur Neuregelung bei Hartz IV an der „Unwilligkeit und Unfähigkeit der schwarz-gelben Koalition vorerst gescheitert sind“. Er nannte es ein „Stück aus dem Tollhaus“, dass die Koalition „nicht einen Millimeter“ bereit ist, etwas gegen den Missbrauch in der Leih- und Zeitarbeit zu tun. „Das ist weder christlich noch liberal.“ Die Branche dürfe nicht zum „Einfallstor für Lohndumping“ in diesem Land werden.
Um Missbrauch und Lohndumping in der Leiharbeit zu verhindern, fordert die SPD neben dem Mindestlohn vor allem auch, dass Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit gleichen Lohn erhalten. Die FDP will den Leiharbeitnehmern gleichen Lohn frühestens nach neun Monaten im Betrieb zugestehen. Die meisten Leiharbeitnehmer werden aber gar nicht so lange in einem Unternehmen eingesetzt. Vor allem auch an der Blockade der FDP in dieser Frage, waren die Hartz-Verhandlungen in dieser Woche gescheitert.
Mindestlohn: der Gesetzentwurf der SPD
Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf, der heute in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts vor, der bei Vollzeitbeschäftigung ein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet. Jede arbeits- oder tarifvertragliche Unterschreitung des Mindestlohns oder ein Verzicht auf Mindestlohnansprüche soll unzulässig sein. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Gesetzentwurf Sanktionen vor.
Der gesetzliche Mindestlohn soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion mindestens 8,50 Euro pro Stunde betragen. Über 8,5 Millionen Beschäftigte würden davon profitieren. Die SPD-Fraktion schlägt außerdem einen Mechanismus vor, der es erlaubt, die Mindestlohnhöhe oberhalb dieser gesetzlich festgelegten Untergrenze jährlich durch Rechtsverordnung anzupassen.
Dazu soll beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine sogenannte „Kommission zur Festsetzung des Mindestlohns“ (Mindestlohnkommission) eingerichtet werden. In der Kommission sollen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter paritätisch vertreten sein. Die Kommission soll dem Bundesarbeitsministerium im August jeden Jahres einen Vorschlag zur Höhe des Mindestlohns unterbreiten. Stimmt des Bundesarbeitsministerium dem Vorschlag zu, setzt es den Mindestlohn per Rechtsverordnung fest. Stimmt es dem Kommissionsvorschlag nicht zu, legt es unverzüglich einen Bericht vor, in dem es seine Entscheidung begründet.
Schreiner: „Eine Frage des Anstandes“
Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruht auf der Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch deshalb gilt die Maxime, dass sich Leistung lohnen muss. Wer Vollzeit arbeitet muss davon ordentlich leben können. Für die SPD-Fraktion ist der gesetzliche Mindestlohn deshalb ein längst überfälliger, weil unverzichtbarer Bestandteil einer neuen Ordnung für Arbeit.
Der SPD-Abgeordnete Ottmar Schreiner: „Das ist eine Frage des Anstandes, der Fairness – und eine Frage der Würde von Arbeit.“