Beschäftigte, Selbständige und Rentner:innen

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird. Das gilt auch für alle Minijobber:innen, unabhängig davon, ob sie Steuern zahlen oder nicht. Im Dezember 2022 bekommen zudem Rentner:innen eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.
     
  • Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1. Januar 2023 auf 10.908 Euro weiter erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.
     
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht. Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
     
  • Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis Ende 2026. Geringverdienende erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet.
     
  • Die Höchstgrenze für Midi-Jobs steigt zum 1. Januar 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro pro Monat. Arbeitnehmer:innen zahlen im Einkommensbereich unterhalb dieser Grenze weniger Sozialabgaben. Dadurch werden sie um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.
     
  • Steuerzahler:innen können ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen – zwei Jahre früher als geplant.
     
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Das gilt für eine Auszahlung dieser sogenannten Inflationsprämie bis zum 31. Dezember 2024.

 

Familien mit Kindern

  • Alle Eltern erhalten 2022 einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind. Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 219 bzw. für das dritte Kind von 225 auf jeweils 250 Euro monatlich steigen. Auch der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag werden angehoben.
     
  • Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird seit Juli 2022 ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat ganz unbürokratisch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezahlt, die Anspruch auf Kinderzuschlag oder auf Leistungen gemäß SGB II haben. Damit wurde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind erhöht.
     
  • Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

 

Studierende und Fachschüler:innen

  • Alle Studierenden und Fachschüler:innen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

 

Empfänger:innen von Wohngeld und BAföG

  • Ein erster Heizkostenzuschuss wurde 2022 in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte ausgezahlt (350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person). Bezieher:innen von BAföG und Berufsausbildungsleistungen haben 230 Euro erhalten.
     
  • Einen zweiten Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022 gibt es einmalig in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Bezieher:innen von BAföG und Berufsausbildungsleistungen erhalten 345 Euro.
     
  • Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert („Wohngeld plus“), mit dem Haushalte unterstützt werden, die über wenig Geld verfügen, aber hohe Wohnkosten zu tragen haben. Das Wohngeld wird um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente ergänzt. Statt bei 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro. Der Kreis der Haushalte, die Wohngeld bekommen, wird erheblich vergrößert: von 600.000 auf zwei Millionen.

 

Empfänger:innen von Arbeitslosengeld und Grundsicherung

  • Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I wurde 2022 eine Einmalzahlung von 100 Euro ausgezahlt. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbstätigkeit haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
     
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Wert. Künftig werden die Regelbedarfe schneller an die Inflation angepasst.

 

Bezahlbare Mobilität

  • Mit dem 9-Euro-Ticket gab es von Juni bis August 2022 ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
     
  • Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung eines Nachfolgetickets geeinigt. Nun soll so schnell wie möglich ein bundesweit gültiges „Deutschlandticket“ für den ÖPNV zu einem Preis von 49 Euro pro Monat eingeführt werden.