Spracherwerb ist essentiell, um am Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Asylbewerber müssen daher so früh wie möglich Zugang zu Sprachförderung erhalten. Sie sollen die Chance bekommen, bald Arbeit zu finden, um sich und ihre Familien eigenständig versorgen zu können. Deshalb hat die Koalition rechtliche Hürden beseitigt, die Asylsuchende und Flüchtlinge vom Arbeitsmarkt ausgrenzen. Die SPD-Fraktion wird auf weitere Erleichterungen und Fördermaßnahmen drängen. Im Gegenzug muss aber auch klar sein, dass Flüchtlinge an den Angeboten teilnehmen müssen. Es ist Teil des Integrationspakets der Bundesregierung, für das die Sozialdemokraten einen Vorschlag vorgelegt haben und das momentan zwischen Bund- und Ländern vorbereitet wird.
Frühe Sprachförderung anbieten
Erwachsene: Berufsbezogene Sprachförderung und Integrationskurse werden künftig unter dem neuen „Gesamtprogramm Sprache“ (GPS) zusammengefasst. Sprach- und Integrationskurse wurden für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive und bestimmte Geduldete geöffnet. Die finanziellen Mittel wurden entsprechend der gestiegenen Bedarfe an Kursplätzen und Lehrkräften erhöht. 250 Millionen Euro stehen 2016 allein für Integrationskurse zur Verfügung. Hierbei wird auch eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte im Blick behalten.
Kurzfristig mehr Plätze für Sprachkurse: Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache ermöglichen. Bis Ende des Jahres werden für 200.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive Einstiegskurse angeboten.
Kleinkinder: Das Bundesprogramm Sprach-Kita-Programm wird ausgebaut, um gezielt die Sprachkompetenz von Flüchtlingskindern zu fördern.
Finanzielle Beteiligung an Sprachkursen: Bezieher von AsylblG-Leistungen (Asylbewerberleistungsgesetz) werden einen Beitrag zu den öffentlichen Sprach- und Integrationsleistungen erbringen. Dafür ist eine Kürzung der entsprechenden Regelsätze um 10 Euro/Monat vorgesehen, die nicht an die individuelle Teilnahme an Integrationskursen gekoppelt ist. So wird eine Beteiligung möglich, ohne dabei integrationspolitische Fehlanreize zu setzen.
Arbeitsmarktzugang erleichtern
Vorrangprüfung: Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung.
Leiharbeit: Für hochqualifizierte Asylbewerber und Geduldete sowie in den Ausbildungsberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht, entfällt das Leiharbeitsverbot nach drei Monaten. Für alle anderen nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten.
Ausbildung: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für junge abgelehnte Asylsuchende und Geduldete kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten. Das gibt jungen Asylsuchenden und Geduldeten, die eine Ausbildung absolvieren sowie ausbildenden Betrieben mehr Rechtssicherheit. Seit Januar 2016 erhalten Geduldete bereits nach einem Voraufenthalt von 15 Monaten Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe und assistierter Ausbildung. Erstmals sollen geduldete Auszubildende auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden können.
Außerdem werden wir mehr Rechtssicherheit für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe schaffen. Wir werden ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und für eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren schaffen (3+2). Die Altersgrenze wird von 21 auf 25 Jahre heraufgesetzt.
Besondere Arbeitsvisa: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat des Westbalkan kommt und einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tariflichen Bedingungen vorweisen kann, seinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen decken kann und in den letzten zwei Jahren keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat, darf mit Zustimmung der BA einreisen und diesen Vertrag erfüllen.
Abschlüsse: Um Anträge auf Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse schneller bearbeiten zu können, werden die Länder 16 zusätzliche Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle einrichten.
Aktive Förderung zielgerichtet gestalten
„Early Intervention“: Um Berufserfahrungen und berufliche Qualifikationen von Asylsuchenden bereits frühzeitig in der Erstaufnahmeeinrichtung zu erfassen, wird das Modellprojekt „Early Intervention“ flächendeckend ausgeweitet.
Zugang zu Fördermaßnahmen: Vermittlungsunterstützende Leistungen werden für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive frühzeitig ermöglicht. Damit werden so schnell wie möglich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen.
Jobcenter: Die finanziellen Mittel der Jobcenter für aktive Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden aufgestockt, um Asylberechtigte zu unterstützen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass 2016 die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt flüchtlingsbezogen um 250 Millionen Euro erhöht werden. Wir haben den Verwaltungstitel der Jobcenter für 2016 um 325 Millionen Euro aufgestockt. Damit können 2800 neue Stellen in den gemeinsamen Einrichtungen finanziert werden. Zudem erhalten die zugelassenen kommunalen Trägern Mittel für rund 1000 neue Mitarbeiter, um intensiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützten zu können.