Ab dem 1. Juli 2017 soll jeder/jede ausgewählte Bewerber/in bereits vor seiner Einstellung eine sogenannte „Einfache Sicherheitsüberprüfung” durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchlaufen. Für diese Aufgaben sollen beim MAD knapp 90 neue Stellen geschaffen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 8 Millionen Euro im Jahr (Drs. 18/10009).

Mit der ergänzenden Sicherheitsüberprüfung reagiert die Bundeswehr auf die veränderte Sicherheitslage. Damit soll verhindert werden, dass die Bundeswehr als Ausbildungseinrichtung für potenzielle Terroristen, Extremisten und Schwerkriminelle missbraucht wird.

Die Bundeswehr stellt jährlich rund 20.000 Männer und Frauen ein. Bisher fordert sie von Bewerbern zur Einstellung ausschließlich ein Führungszeugnis oder die Zustimmung zum Einholen einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Erklärung zur Verfassungstreue.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung für Bewerber bei der Bundeswehr werden ergänzt. Jeder ausgewählte Bewerber soll bereits vor seiner Einstellung eine sogenannte „Einfache Sicherheitsüberprüfung” durch den Militärischen Abschirmdienst durchlaufen. Das ist der veränderten Sicherheitslage geschuldet.