Dazu kommen künftige Herausforderungen wie unsere stetig älter werdende Gesellschaft, der weitere Bevölkerungsrückgang in ländlichen Gebieten und der medizinisch-technische Fortschritt, der Auswirkungen auf die Kostenentwicklung hat.
FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr behauptet, mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Situation zu verbessern. Doch für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, er verbessert vor allem die Situation für Teile der Ärzteschaft. Deshalb sprach der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, in der Debatte auch von einem Ärzteversorgungsgesetz, das hauptsächlich die kassenärztliche Vereinigung stärke. Am 01. Dezember 2011 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf eines GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen Entschließungsantrag (Drs. 17/8010) mit ihren Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen ins Parlament eingebracht.
Schwarz-Gelb verbessert Versorgung von Patienten nicht und verstärkt Hausärztemangel
Aus sozialdemokratischer Sicht sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen nicht geeignet, um die medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten heute und in Zukunft umfassend, nachhaltig wirksam und kosteneffizient zu verbessern. Anstatt die Lotsenfunktion der Hausärzte als ersten Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten zu stärken, verschlechtert Schwarz-Gelb die Bedingungen für diese sogenannte hausarztzentrierte Versorgung. Damit nehmen sie in Kauf, dass der Mangel an Hausärzten weiter zunehmen wird. Anstatt die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaeusern und niedergelassenen Medizinern sowie ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern voranzubringen, werde hier weiter das klassische Berufsbild des "Einzelkaempferarztes" gefördert, stellte die SPD-Abgeordnete Marlies Volkmer fest.
Rede der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Elke Ferner
Anstatt der Belange der Ärzteschaft gehört die Patientenperspektive in den Mittelpunkt
Zudem orientiert sich der Gesetzentwurf an den Belangen der Ärzteschaft und nicht an der Perspektive der Patientinnen und Patienten. Im Fokus steht die ärztliche Versorgung. Dabei wird weitestgehend ausgeblendet, dass auch nicht–ärztliche Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, wie z. B. Krankenschwestern, Aufgaben übernehmen können, um die Versorgung zu verbessern. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, dass alle Maßnahmen sich daran ausrichten müssen, ob sie den Menschen vor Ort umfassend und in guter Qualität medizinisch und pflegerisch versorgen. Dazu soll eine sektorübergreifende Bedarfsplanung unter Einbeziehung der Länder erfolgen.
Ärztliche Überversorgung wirksam abbauen, um anderorts Unterversorgung zu bekämpfen
Schwarz-Gelb sehe keine Maßnahmen vor, um die ärztliche Überversorgung in den jeweiligen Regionen abzubauen, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Dadurch wird es ihnen auch nicht gelingen, an anderen Orten die Unterversorgung zu bekämpfen. Deshalb schlägt die SPD vor, dass die kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, in überversorgten Gebieten frei werdende Arztsitze aufzukaufen und die Arztpraxen so zu schließen. Wer in der Stadt keine Praxis mehr eröffnen kann, orientiert sich eher Richtung Land. Zudem soll die schwarz-gelbe Regierung die von ihr eingeführten Hürden bei den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung zurücknehmen.
Rede des gesundheitspolitischen Sprechers Karl Lauterbach
Einheitliche Honorarordnung für gesetzlich und privat Versicherte schaffen
Der unterschiedlichen Behandlung von Kassen- und Privatpatienten z. B. bei der Terminvergabe und den Wartezeiten in der Praxis setzt Gesundheitsminister Bahr nichts Wirksames entgegen. Um diese Ungerechtigkeiten zu bekämpfen, will die SPD eine einheitliche Honorarordnung für gesetzlich und privat Versicherte schaffen.
Rede der stellv. gesundheitspolitischen Sprecherin Marlies Volkmer
Seriös kalkulieren, Zusatzbeiträge abschaffen, Bürgerversicherung einführen
Vorgesehene Regelungen im schwarz-gelben Gesetzentwurf, die mit Mehrkosten verbunden sind, sollen seriös berechnet werden. Nur so wird allen Beteiligten klar, mit welchen Belastungen künftig zu rechnen ist. Sie über die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Versicherten abzuladen, ist sozial höchst ungerecht. Zudem sollen sich die Kostensteigerungen nach dem schwarz-gelben Gesetzentwurf nicht auf die Zahlungen des Bundes für den sogenannten Sozialausgleich niederschlagen, sondern diese soll die Gemeinschaft der Krankenversicherten tragen. Damit brechen Union und FDP ihre Zusage, der Sozialausgleich werde aus Steuermitteln finanziert. Die Sozialdemokraten fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und des bürokratischen Pseudosozialausgleichs. Anstatt dessen wollen sie zu Beitragszahlungen zurückkehren, die von Versicherten und Arbeitgebern zu gleichen Teilen geleistet werden. Darüber hinaus soll ein Konzept für eine solidarische Bürgerversicherung vorgelegt werden.
Anzahl an spezialärztlichen Praxen steuern
Dass Krankenkassen ihren Versicherten, wie im schwarz-gelben Gesetzentwurf vorgesehen, Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern, anbieten dürfen, lehnt die SPD-Fraktion ab. Denn dadurch werden die Versorgungsqualität und die Möglichkeit der Versorgungssteuerung geschwächt. Ebenso kritisieren die Sozialdemokraten den schwarz-gelben Grundsatz „wer kann, der darf” im Hinblick auf die spezialärztliche Versorgung. Aus ihrer Sicht muss es Instrumente zur Steuerung der Menge an Spezialärzten und zur Bedarfsplanung geben, da ansonsten die Kosten explodieren und die Attraktivität der Allgemeinmedizin weiter geschwächt wird.
Einschränkungen bei Medizinischen Versorgungszentren zurücknehmen
Zudem sind die von Schwarz-Gelb im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkungen bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren zurückzunehmen. Damit entsprechen Union und FDP lediglich den Wünschen der kassenärztlichen Vereinigung, nicht aber den Interessen von Patientinnen und Patienten sowie vieler Ärzte. Die SPD setzt sich dafür ein, dass auch Hausärzte ohne Zwang zur fachübergreifenden Ausrichtung Medizinische Versorgungszentren gründen dürfen. Alle an der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmenden Leistungserbringer wie z. B. Krankenhäuser oder Apotheken sollen Medizinische Versorgungszentren betreiben können.
SPD-Positionspapier liegt seit April vor
Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im April 2011 ein umfangreiches Positionspapier vorgelegt, das zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung im gesamten Land enthält.