Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, ob als Einzelpersonen oder Gruppen, spielen in ihren Ländern eine wesentliche Rolle beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie benötigen ein sicheres und förderliches politisches Umfeld, in dem sie ungehindert aktiv sein können. In der Realität ist dies in vielen Ländern nicht der Fall. Es ist daher ein wichtiges menschenrechtspolitisches Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion, Engagierte für das Menschenrecht in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Frauen zählen zu den besonders gefährdeten Menschenrechtsverteidigern, ebenso regierungskritische Journalisten und Blogger sowie Personen, die sich für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einsetzen und die sich in ländlichen Regionen für indigene Gruppen engagieren. Sie alle brauchen unsere Unterstützung. Viele Regierungen haben mit restriktiven NGO-Gesetzen den Spielraum der Zivilgesellschaft und damit auch von Menschenrechtsverteidigern stark eingeschränkt, erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher Frank Schwabe. Und seine Stellvertreterin Gabriela Heinrich weist auf die Straflosigkeit in vielen Ländern hin. Täter müssten nicht mit ihrer Bestrafung rechnen.
Mit einem gemeinsamen Antrag (Drs. 18/6880) fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den EU-Partnern alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten einzusetzen. Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsverteidigern sei nach wie vor ein Problem. Die EU habe ein umfangreiches Instrumentarium zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern erarbeitet, so Schwabe und Heinrich. Entscheidend sei, dass es konsequent umgesetzt wird. Eine Schlüsselrolle hätten hier EU-Missionen und Botschaften.
Die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die Verbreitung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Kontaktpflege, Prozessbeobachtungen und Gefängnisbesuche – all diese Maßnahmen können Menschenrechtsverteidigern helfen und vielleicht sogar ihr Leben retten.
Darüber hinaus fordern die Koalitionsfraktionen von der Regierung, weiterhin weltweit einzutreten für das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit. Denn diese sind die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft, heißt es im Antrag.
Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Ute Finckh-Krämer macht klar, dass es über außenpolitische Maßnahmen hinaus in akuten Notfällen auch nötig sein kann, gefährdete Personen vorübergehend nach Deutschland in Sicherheit zu bringen, wie dies die Hamburger Stiftung tut.
Im Bundestag gibt es das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“. Viele Abgeordnete haben bereits eine Patenschaft für konkrete Einzelfälle übernommen. Die Debatte zeigt, dass noch mehr Menschenrechtsverteidiger dringend Unterstützung brauchen.