Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen wurde, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zukünftig effizienter und schneller werden (Drs. 19/4459, 19/4731).

Zentrale Punkte des Entwurfs sind: Vermeidung von Doppelprüfungen; Reduktion von Schnittstellen; höhere Effizienz der Verfahren; mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie beschleunigte Gerichtsverfahren.

Zudem sollen bei Versagung der Genehmigung einfach rückgängig zu machende vorbereitende Maßnahmen ermöglicht werden.

Der Gesetzentwurf sieht schließlich eine höhere Zweckausgabenpauschale vor, um in der Übergangsphase bis zum Betriebsbeginn der Infrastrukturgesellschaft eine höhere Beteiligung des Bundes an den Planungskosten zu ermöglichen.