Die Ampel hat es sich zur Kernaufgabe gemacht, den Bau neuer Infrastruktur – wie beispielsweise Windkraftanlagen, Stromnetze, Schienen oder Straßen – massiv zu beschleunigen. Neben der Straffung und Digitalisierung von Planungsverfahren muss darum auch die Dauer von Gerichtsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben weiter reduziert werden.
Die Bundesregierung hat deshalb ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Künftig erhalten Verfahren, für die bereits in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind, ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gegenüber anderen Verfahren. Erklärungen und Beweismittel, die Kläger nicht innerhalb der gerichtlichen Frist vorbringen, sind für den weiteren Prozess künftig grundsätzlich ausgeschlossen („prozessuale Präklusion“). Das soll dafür sorgen, zügig den Prozessstoff zu bündeln.
In den parlamentarischen Beratungen haben sich die Koalitionsfraktionen überdies darauf geeinigt, dass Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichte künftig einfache Entscheidungen in kleinerer Besetzung treffen dürfen. Damit wird ein Wunsch des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Personal wird so effektiver eingesetzt, Aktenberge können schneller abgearbeitet werden.
Überdies wird in eng umschriebenen Grenzen den Vollzug rechtswidriger Behördenentscheidungen bis zum Urteil in der Hauptsache („Unbeachtlichkeitsregel“) ermöglicht. Behebbare Fehler, die auch in absehbarer Zeit behoben sein werden, sollen im vorläufigen Rechtsschutz nicht zum Baustopp führen. Behörden werden künftig bei elektronischer Aktenführung verpflichtet, die Akten als digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen. Wichtig ist, dass im nächsten Schritt die elektronische Aktenführung bei den Behörden ausgeweitet wird.