Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon alleine aus der Ukraine.
Dabei ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder:innen.
Nun sollen – auch in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – schnellere Rückführungen von Ausländer:innen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden entlastet werden.
Dafür sind effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgesehen in dem Gesetz, das in dieser Woche beschlossen wurde.
Leichtere Ausweisung von Schleuser:innen
So soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage verlängert und die Ausweisung von Schleuser:innen, Intensivstraftäter:innen sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität erleichtert werden. Gleiches gilt bei Straftaten, die einen antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Hintergrund haben.
Zudem sollen die Möglichkeiten der Polizei zum Betreten von Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften erweitert werden und Einreise- und Aufenthaltsverbote, Wohnsitzauflagen sowie räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein. Auch sollen die Identitätsfeststellung und die Abschiebung von Straftäter:innen und Gefährder:innen erleichtert werden.
Vollzugshindernisse werden beseitigt
Weiter ist vorgesehen, Vollzugshindernisse zu beseitigen. So soll eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden müssen. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
Geplant sind außerdem Maßnahmen, die die Ausländerbehörden entlasten sollen, wie beispielsweise eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten.
Seenotrettung wird nicht kriminalisiert
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion noch einige Änderungen vereinbart: Es wird unter jeglichen Gesichtspunkten ausgeschlossen, dass Seenotrettung kriminalisiert wird, und festgeschrieben, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft gehören, damit werden die bisher geltenden Regelungen zur Inhaftnahme Minderjähriger noch deutlicher gefasst. Das bedeutet ausdrücklich keine Schonung für jugendliche Intensivtäter.
Gleichzeitig zu den Erweiterungen bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam wird eine Pflichtbestellung im Abschiebungshaftverfahren und Verfahren des Ausreisegewahrsams eingeführt. Diese dient dazu, es den Betroffenen zu ermöglichen – sofern sie nicht bereits anwaltlich vertreten sind –, mithilfe eines anwaltlichen Vertreters ihre Rechte geltend zu machen. Das sorgt für faire Verfahren.
Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme
Zudem werden auch Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende geschaffen – für sie wird die Wartezeit zur Beschäftigung in Asylverfahren von neun auf sechs Monate reduziert. Für Geduldete gilt künftig die grundsätzliche Erlaubnis zur Beschäftigung. Die Beschäftigungsduldung wurde neu gefasst und die Anforderungen herabgesetzt.
Die MPK-Beschlüsse hinsichtlich der Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden wir ebenfalls umgesetzt. Künftig sollen Asylsuchende Leistungen für 36 Monate statt für 18 Monate erhalten.