Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon alleine aus der Ukraine.

Dabei ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder:innen. 

Nun sollen – auch in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – schnellere Rückführungen von Ausländer:innen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden entlastet werden.

Dafür sind effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgesehen im Gesetzentwurf, der in dieser Woche erstmals beraten wurde.

So soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage verlängert und die Ausweisung von Schleuser:innen sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität erleichtert werden.

Zudem sollen die Möglichkeiten zum Betreten der Polizei von Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften erweitert werden und Einreise- und Aufenthaltsverbote, Wohnsitzauflagen sowie räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein. Auch sollen die Identitätsfeststellung und die Abschiebung von Straftäter:innen und Gefährder:innen erleichtert werden. 

Weiter ist vorgesehen, Vollzugshindernisse zu beseitigen. So soll eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden müssen. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.

Geplant sind außerdem Maßnahmen, die die Ausländerbehörden entlasten sollen, wie beispielsweise eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten.