Die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr ist mit der Bahnreform 1996 an die Länder übergegangen. Seitdem steht ihnen auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr zu. Dieser finanziert vor allem den Schienenpersonennahverkehr. Im letzten Jahr waren es 7,3 Milliarden Euro.

Der Regierungsentwurf soll zunächst die Mittel für 2015 und ihre Erhöhung um 1,5 Prozent sicherstellen. Die Länder sollen damit dieses Jahr insgesamt 7,4 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel erhalten. Um Planungssicherheit zu schaffen, müsse eine grundlegende Revision der derzeitigen Regelung jedoch zügig erfolgen, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sören Bartol, denn: „Wichtig ist am Ende, dass wir weiter einen guten Nahverkehr in Deutschland haben.“ Eine Revision ist für 2016 geplant.