„Es ist ein Kompromiss, aber ein guter. Wir haben erreicht, dass der Anwendungsbereich klarer gefasst wurde. Bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes gibt es jetzt Benachrichtigungspflichten. Und bei heimlichen Auskünften auf Zugangssicherungscodes ist zusätzlich ein Richtervorbehalt vorgeschrieben.
Die FDP konnte sich gegen ihren Koalitionspartner nicht behaupten, die Grünen haben in der Debatte des Entwurfs leider keinen konstruktiven Beitrag geleistet. Die jetzt erzielten rechtstaatlichen Verbesserungen des Gesetzentwurfs sind ein Erfolg der SPD."