Reden
Aktuelle Stunde - 'Gründe des Bundeswirtschaftsministers gegen ein Verbot von Klonfleisch'
Dass wir jetzt Fleisch von geklonten Tieren ohne Kennzeichnung in den Supermärkten zulassen, hat etwas mit dem Verhalten der deutschen Bundesregierung zu tun.Durch das Verhalten der Bundesregierung kommt es nicht zu einer Kennzeichnung, die die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt, im Supermarkt und an der Ladentheke gemäß ihren eigenen Wertvorstellungen in der Frage „Welches Fleisch will ich mir denn auf den Teller legen?“ zu handeln und eine Entscheidung zu treffen.
Verbot von Klonfleisch
Durch das Verhalten der Bundesregierung kommt es nicht zu einer Kennzeichnung, die die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt, im Supermarkt und an der Ladentheke gemäß ihren eigenen Wertvorstellungen in der Frage „Welches Fleisch will ich mir denn auf den Teller legen?“ zu handeln und eine Entscheidung zu treffen.
Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung
Die Bundesregierung soll sich für eine zügige Umsetzung der noch offenen Teile dieser EU Verordnung von 2007 einsetzen. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass künftig Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben versehen und beworben werden dürfen, wenn diese Angaben auch wissenschaftlich belegt sind.
Konsequenzen aus dem Dioxinskandal
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte umgehend Forderungen für Konsequenzen aus dem Dioxinskandal erhoben. Die Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung greifen zu kurz.
Gesetz zum Anlegerschutz ist unzureichend
Dieser Gesetzentwurf schützt keinen Anleger.Ein gutes Gesamtkonzept auch aus Sicht des Verbraucherschutzes muss mehr beinhalten. Es muss eine Marktwächterfunktion vorsehen.
Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor überhöhten Zinsen
Dass die Banken derzeit Geld zu einem Zinssatz von lediglich 1 Prozent bekommen, wenn sie es sich leihen, während sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ihr Konto überzogen haben, im Gegenzug Zinssätze von 6 bis 17 Prozent in Rechnung stellen, ist nicht in Ordnung.
Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Ein nationales Gesetz gegen die Abzocke im Internet ist jetzt dringend erforderlich, um die bestehende Regelungslücke zu beseitigen und Verbraucherinnen und Verbraucher zügig vor unseriösen Anbieterinnen und Anbietern zu schützen.
Rede zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
Am Donnerstag, den 1. Juli 2010 wurde der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen" im Deutschen Bundestag beraten. Die zuständigen Berichterstatterin im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kerstin Tack fasste als letzte Rednerin die Debatte zusammen.
Kerstin Tack hält erste Rede im Deutschen Bundestag
Am 25. März hielt Kerstin Tack ihre erste Rede vor dem Deutschen Bundestag zum Tagenordnungspunkt 9 "Neuausrichtung der Finanzmärkte".
Zitat: "Wenn es um Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten geht, dann geht es nicht nur um die ökologische, ethische und soziale Ausrichtung von Produkten, sondern es geht insbesondere auch um die Frage, welchen Schutz wir Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem Finanzmarkt bieten."
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