§10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, EUZBBG, sieht für Vorschläge und Initiativen zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union neben den geltenden Unterrichtungspflichten und dem Recht zur Stellungnahme gemäß § 9 EUZBBG vor, dass vor der abschließenden Entscheidung im Rat die Bundesregierung Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen soll. Dieses Einvernehmen wollen wir heute im Deutschen Bundestag mit dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen herstellen.
Der Europäische Rat hat im Juni 2009 ein zusätzliches Protokoll zum Anliegen der irischen Bevölkerung wegen des Vertrags von Lissabon rechtsverbindlich vereinbart. Im sogenannten Irischen Protokoll wird festgehalten, dass der Lissabon-Vertrag bezüglich „Recht auf Leben, Familie und Bildung“, „Steuerwesen“ und „Sicherheit und Verteidigung“ im Einklang mit der irischen Verfassung steht. Der Vertrag von Lissabon berührt insbesondere nicht Irlands traditionelle Politik der militärischen Neutralität. Es bleibt Sache der Mitgliedstaaten, mit nationalen Rechtsvorschriften an einer ständigen Zusammenarbeit teilzunehmen oder sich an der Europäischen Verteidigungsagentur zu beteiligen.
Ursprünglich war geplant, das Protokoll beim Beitritt Kroatiens mit zu verabschieden. Die irische Regierung hat jedoch gegenüber der dänischen Ratspräsidentschaft den Wunsch geäußert, noch vor dem für den 31. Mai geplanten Referendum zum Fiskalvertrag die Ratifizierung des Protokolls abzuschließen. Daraus resultiert der sehr enge Zeitplan, mit dem wir alle konfrontiert worden sind. Ärgerlich ist allerdings die sehr späte Zuleitung der Bundesregierung. Erst mit Schreiben vom 4. Mai, eingegangen am 7. Mai, hat Staatsminister Link den Bundestagspräsidenten um die Einvernehmensherstellung gebeten.
Der Europäische Rat hatte bereits am 23. Oktober 2011 die Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission veranlasst und vorgeschlagen, auf die Einberufung eines Konvents zu verzichten. Das Europäische Parlament hat am 18. April eine positive Stellungnahme abgegeben, die Kommission am 7. Mai. Schon am 16. Mai soll eine Regierungskonferenz abgehalten werden. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die bereits vereinbarten Klarstellungen zum Lissabon-Vertrag nun auch verbindlich für die irische Bevölkerung festgehalten werden. Daher werden wir dem neuen Zeitplan, dem Verzicht auf einen Konvent und der Einvernehmensherstellung mit der Bundesregierung nach § 10 EUZBBG.