In seiner Rede vom 30.3.2017 macht sich MdB Dirk Heidenblut von der SPD-Fraktion für den digitalen Verbraucherschutz auf Online-Plattformen stark. Gleichzeitig wirbt der Abgeordnete für ein gesamteuropäisches Vorgehen in Bezug auf Nutzungsrechte digitaler Güter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Um eines vorab klarzustellen: Ich bin nicht der Kollege, der den Buchdruck von Grund auf kennt. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum ich hier nicht zu den digitalen Büchern reden darf, sondern etwas zu den Onlineportalen sage.

(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist auch wichtig!)

Das macht letzten Endes ja auch Sinn. Wer von uns nutzt nicht Onlineportale? Wahrscheinlich auch fast alle hier.
 

(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!)

Okay, Frau Künast nicht. Das ist dann schon mal geklärt. - Aber die meisten anderen nutzen sie. Wir nutzen sie natürlich nicht nur zu Informationszwecken, sondern es werden auch Buchungen oder ähnliche Dinge darüber getätigt. Ja, es macht natürlich Sinn, Verbraucherinnen und Verbraucher an der Stelle zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass vernünftige Transparenzregelungen und Richtlinien gelten. Nein, damit wird nicht unterstellt, dass alle Onlineportalbetreiber Verbrecher sind und das Ganze ausnutzen, sondern es ist einfach eine Notwendigkeit im Geschäftsleben - und Onlineportale sind Teil des Geschäftslebens -, für die Verbraucher so etwas wie Augenhöhe herzustellen.
Da gehen wir durchaus mit; das ist überhaupt keine Frage.

Ihr Antrag geht uns aber zu weit, weil er ein wenig den Eindruck vermittelt, dass die Onlineportale im Internet sich in einem komplett rechtsfreien Raum bewegen. Das ist natürlich nicht der Fall. Wir haben Rechtsregelungen, die natürlich auch da gelten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist eine solche Regelung. Erst vor kurzem wurde in einem Urteil sehr deutlich gesagt, welche Offenlegungspflichten bei einem Versicherungsportal bestehen. Das heißt, es gibt Rechtsregelungen. Einiges von dem, was Sie in Ihrem Antrag benennen, wird von diesen Rechtsregelungen durchaus erfasst.

Es gibt einen zweiten Punkt, an dem Ihr Antrag in die falsche Richtung zielt, nämlich in die nationale Richtung. Vieles von dem, was Sie ansprechen, muss eigentlich nicht auf unserer Ebene, sondern auf der europäischen Ebene geregelt werden.

Auch die EU - das muss man sagen - schläft an der Stelle nicht. Wir wissen, dass sie gerade wieder eine Expertise dazu einholt; ich glaube, das wird als „Fitnesscheck“ bezeichnet. Es soll geprüft werden - das ist genau die Richtung, in die Ihr Antrag zielt -, inwieweit der Verbraucherschutz wirklich greift und ausreichend ist.

Wir erwarten die Ergebnisse dieser Prüfung im zweiten Quartal dieses Jahres. Aus unserer Sicht macht es Sinn, unabhängig von der Frage, wo und auf welcher Ebene etwas zu regeln ist, diese Ergebnisse abzuwarten, um sie in vernünftige Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund werden auch wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Aber wir werden den Verbraucherschutz, auch bezogen auf Onlineportale, selbstverständlich weiterhin hoch schätzen und aufrechterhalten.
Danke schön.