Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Als mir mitgeteilt wurde, dass ich am heutigen Freitagnachmittag eine Rede halten darf, hat mich das erst einmal sehr gefreut, da zeitgleich auf der Tribüne eine Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis Platz genommen hat. Herzlich willkommen, Memmelsdorf!
Das Thema dieser Rede reicht bis ins Jahr 1803 zurück. Das war eine Überraschung für mich. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die stolze Sozialdemokratie im Prinzip die älteste Konstante in diesem Hohen Hause ist. Aber nun weiß ich: Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 beschäftigt die Politik dieses Landes sogar noch länger.
Worum geht es im Einzelnen? Im Jahr 1803 wurden im Rahmen der staatlichen Säkularisierung die Kirchen teilweise enteignet, etwa Klöster und Ländereien. Seither fließen Entschädigungszahlungen, um beispielsweise die Seelsorge trotzdem aufrechtzuerhalten. Im Jahre 1919 wurden viele Kirchenrechtsregelungen aus dem Kaiserreich in die Verfassung der Weimarer Republik aufgenommen, aber eben auch, dass die Regelungen zur Kirchenfinanzierung neu verhandelt und neu geordnet werden müssten.
Der Artikel wurde ja schon genannt: In Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung ist das nachzulesen, und vom Kollegen Schick haben wir ja die Hausaufgabe bekommen, zum Jubiläum das zu erledigen. Dieser Auftrag wurde mit Artikel 140 im Jahr 1949 auch ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seither - das ist sicherlich einigermaßen erstaunlich - ist wenig bis gar nichts passiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kirchen in unserem Land tragen eine nicht hoch genug einzuschätzende Verantwortung für das Gemeinwohl in Deutschland. Nicht zuletzt in der Flüchtlingsfrage sind die Kirchen in unserem Land unverzichtbarer Partner einer humanen und menschenwürdigen Flüchtlingspolitik. Die kirchliche Seelsorge gibt den Menschen in unserem Land in einer immer schneller werdenden Welt Halt und Konstanz. Ohne die sozialen und karitativen Leistungen der Kirchen sähe mit Sicherheit der gesellschaftliche Zusammenhalt in unserem Land ganz anders aus. Diesen Umstand sollten wir natürlich auch bei der Debatte über die Finanzierung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in unserem Land nicht vergessen.
Vor einigen Jahren haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, bereits einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht. Heute diskutieren wir einen Antrag zu diesem Thema. Sie fordern darin im Wesentlichen vier Punkte. Drei von diesen Punkten können wir mit Sicherheit etwas abgewinnen, einem jedoch nicht. Da dieser jedoch der zentrale Punkt des Antrags ist, können wir dem Antrag insgesamt nicht zustimmen. Sie fordern nicht zu Unrecht, dass es Zeit wird, den Umfang der Säkularisierungsverluste aus dem Jahr 1803 zu ermitteln. Dabei spielt natürlich eine Rolle, wie hoch die Entschädigungszahlungen seit dem Jahr 1919 sind. Ich glaube übrigens, dass die Differenz aus beiden Zahlen Sie eher überraschen würde als mich. Jetzt stoßen wir aber auf das aus meiner Sicht entscheidende Problem: In Ihrem Antrag fordern Sie die Einsetzung einer Kommission beim Bundesfinanzministerium, bestehend aus - ich zitiere -:
Expertinnen und Experten wie (Kirchen-)Historikerinnen und (Kirchen-)Historikern, Kirchen- und/oder Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern, Ökonominnen und Ökonomen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer sowie der beiden großen Amtskirchen …
Ich sage Ihnen, mit Verlaub, als Franke: Da wird hoffentlich eher der 1. FC Nürnberg wieder Deutscher Meister, als dass diese Kommission in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommt.
Wenn Sie schon in so einem großen Rahmen über Staatsleistungen und deren Zukunft diskutieren wollen, dann frage ich mich: Wo sind die anderen Religionsgemeinschaften, die von Staatsverträgen profitieren? Ob es nun die jüdische Gemeinde in Sachsen-Anhalt oder die in Hamburg lebenden Muslime und Aleviten sind: Sollen sie nicht an der Debatte beteiligt werden?
Bei dem großen Rahmen, in dem eine solche Kommission tagen müsste, würde eine Lösung vermutlich noch weitere 100 Jahre dauern. Nein, ich glaube, Sie zäumen das Pferd mehr von hinten auf. Ja, wenn der Verfassungsauftrag erfüllt werden soll, muss der Bund irgendwann gesetzgeberisch tätig werden, in welcher Form auch immer. Aber zuvor muss es aus unserer Sicht Gespräche auf viel kleinerer Ebene geben. Die Staatsverträge sind zwischen Bundesländern und Kirchen geschlossen und können nur zwischen diesen einvernehmlich geregelt werden. Einige Bundesländer zahlen viel, wie wir gehört haben, andere zahlen weniger. Teilweise erfolgt auf der kommunalen Ebene schon gar keine Zahlung mehr. Das bedeutet, Gespräche zwischen Landeskirchen, Bundesländern und Kommunen sind nötig. Es gibt Signale: Sowohl Kirchen als auch Länder sind bereit, Gespräche zu führen. Erst danach kann nach unserer Auffassung der Bund hier tätig werden.
Diese Gespräche sind unfassbar komplex; das weiß ich als ehemaliger Bürgermeister. Dazu kann sicherlich auch mein Kollege, der hier heute aus Memmelsdorf anwesend ist, einiges aus seinem Erfahrungsschatz berichten. Beispielsweise mit Kirchen über die Fragen von Unterhalt und Kirchenbaulast zu diskutieren, gestaltet sich sehr schwierig und ist auch sehr zeitaufwendig. Im Übrigen haben Sie ein Bundesland, in dem Sie einmal einen Testballon steigen lassen können, um zu sehen, ob Ihre Idee fruchtet und greift.
Bis dahin bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und wünsche allen ein schönes Wochenende.
Danke.