Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,!
Sehr geehrte Damen und Herren,
„mennigmaal mutten Saken langer düüren, um gaud tau worden“ würde man in meiner heimat Ostfriesland sagen. Also oft will gut Ding weile haben.
Lange, eigentlich viel zu lange, mussten wir und vor allem die davon betroffenen Unternehmen auf die Genehmigung des KWKG durch die Kommission warten. Die Verhandlungen des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Kommission waren sehr umfangreich, aber nun gibt es endlich ein Ergebnis und damit die notwendige Sicherheit, wie die KWK-Förderung auch in den nächsten Jahren europarechtskonform bleibt.
Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, die schon in den Startlöchern standen und nur auf die Genehmigung durch die Kommission gewartet haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Einigung mit der Kommission nun umsetzen und damit die monatelange Unsicherheit für Investoren beenden.
Die Einigung mit der Kommission sieht unter anderem vor, dass KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt künftig nur noch einen per Ausschreibung ermittelten Zuschlag erhalten sollen. Grundsätzlich erachte ich Ausschreibungen bei der KWK für genauso schwierig, wie bei EEG-Anlagen, allerdings aus anderen Gründen. Da ja nun aber anscheinend kein Weg daran vorbeigehen zu scheint, werden wir uns das genau anschauen.
Ein Blick in die Zukunft ist die Ausschreibung für innovative Systeme, die wir auch im EEG machen wollen. Hier wollen wir Flexibilitätspotential heben und auf eine stärkere Verknüpfung mit den Erneuerbaren Energien hinwirken. Dadurch können und sollen Zukunftspotenziale erschlossen werden und die KWK kann uns in einem zukünftigen Energiemarkt viele Optionen bieten. Wir werden die KWK also noch lange brauchen, wenn wir sie fit für die Zukunft machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber weit mehr Regelungen, als es zur Umsetzung der Einigung mit der Kommission bedarf. Es sind zahlreiche Klarstellungen enthalten, aber eben auch weitergehende Regelungen.
In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, dass die Kommission die Förderung mittels Zuschlägen außerhalb des Ausschreibungssegments für europarechtskonform befunden hat. Auch im Hinblick darauf werden wir den Gesetzentwurf nochmal detailliert prüfen.
Der Bundesrat hat uns in seiner Stellungnahme eine ganze Reihe wertvoller Hinweise gegeben und wir werden uns auch diese genau anschauen. Er fordert ja beispielsweise eine Untergrenze für die Ausschreibungen von 2 MW oder zur Förderung bei Teilmodernisierung.
Interessant finde ich auch den Versuch, die technische Mindesterzeugung – die einen großen Teil des Must-Run darstellt – zu begrenzen. Schon beim EEG habe ich dieses Jahr deutlich gemacht, dass wir den Must-Run begrenzen müssen, denn wir sollten unsere Netze möglichst für erneuerbaren Strom freihalten.
Der größte Teil der Maßnahmen zur Begrenzung des Must-Runs befindet sich weit untergesetzlich, aber wir sollten als Gesetzgeber hier ein deutliches Signal senden.
Und natürlich enthält der Gesetzentwurf auch eine Regelung, um die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien anzupassen. Zu diesem Zweck wird die Besondere Ausgleichsregelung des
EEG 2017 auf das KWKG übertragen. Das ist ein komplexes Vorhaben und wir werden uns mögliche Folgen genau anschauen.
Sehr wichtig ist auch die Einigung bei der Zukunft der Eigenversorgung. Die zeitliche Begrenzung dieser Genehmigung hing wie ein Damoklesschwert über uns und ich bin froh und dankbar, dass das Bundeswirtschaftsministerium hier ein Ergebnis erzielt hat.
Wir werden zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung im Ausschuss durchführen und ich freue mich schon auf die Beratungen, so dass wir das Gesetz zu einem guten Abschluss bringen können.
Vielen Dank.