Rede von Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. 165. Sitzung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung am 15.04.2016

Herr Präsident (Frau Präsidentin),

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Ich freue mich darüber, dass wir heute einen langen Prozess endlich auf die Zielgerade bringen können.

Dieser Gesetzentwurf basiert auf der Arbeit

der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK

zur Rechtsvereinfachung im SGB II. Viele Beteiligte hätten gern noch weitere Änderungen erreicht. Nicht auf alles was wünschenswert gewesen wäre, konnten wir uns einigen.

Aber jetzt können wir das Gesetz endlich im Bundestag beraten. Jeder Schritt in die richtige Richtung bringt uns voran.

Ich kann sagen: Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und es ist ein echter Fortschritt!

Denn:

Es entlastet die Leistungsberechtigten,

es entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und

es entlastet die Sozialgerichte.

Das Leistungs- und Verfahrensrecht wird an über 30 Stellen geklärt und vereinfacht. Das schafft Rechtssicherheit. Das vermeidet Widersprüche und Klagen.

Wo kommen wir ganz konkret voran?

Zum Beispiel bei den Regelungen zur Anrechnung von Einkommen. Sie werden pauschaliert und vereinfacht, etwa bei geringen Zinserträgen oder beim Bezug von Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes.

Außerdem fallen unnötige Bescheide weg:

Der Bewilligungszeitraum wird von grundsätzlich 6 auf 12 Monate verlängert.

Damit sparen wir (nach Adam Riese) bestenfalls jeden 2. Antrag. Das freut Antragsteller und Behörde gleichermaßen.

Die Leistungsberechtigten erhalten mehr Beratung als früher. Stärker als bisher wollen wir außerdem ihre Potenziale in den Blick nehmen und sie mit einer Eingliederungs-Vereinbarung konkret mit einbinden.

Neu ist die nachgehende Betreuung, also der Brückenbau über die Arbeitsaufnahme hinaus. Wir bleiben dran und unterstützen weiter, um die Menschen selbst und ihr Arbeitsverhältnis in den Monaten nach Beschäftigungsaufnahme nachhaltig zu stabilisieren.

Gewinner sind aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern – und das genau im richtigen Moment:

Viele Flüchtlinge, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, wechseln in der nächsten Zeit als Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in den Rechtskreis des SGB II.

Damit sie hier Fuß fassen und auf eigenen Beinen stehen können, wollen wir sie bestmöglich betreuen und sie in Praktika, berufsbezogene Sprachkurse, Ausbildung und Arbeit vermitteln.

Gleichzeitig wollen wir unsere Anstrengungen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen verstärken. Für diese oftmals schwierige Arbeit brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kraft und Zeit – die geben wir ihnen mit den Rechtsvereinfachungen.

Wir wollen, dass alle – ob sie schon lange ohne Arbeit sind oder sich hier ein neues Leben aufbauen wollen – die Chance auf einen erfolgreichen Neustart in Deutschland haben.

Für diese Aufgabe brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kapazitäten, die wir mit diesem Gesetz freischaufeln.

Deswegen werden die Menschen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen, zukünftig auch von der Agentur für Arbeit betreut – wie alle anderen Versicherten, die Leistungen aus der Arbeitslosen-Versicherung erhalten.

Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über eine Regelung freue ich mich persönlich ganz besonders: Auszubildende sind künftig nicht mehr ausgeschlossen von Leistungen des SGB II.

Das ist ein Meilenstein.

Damit werden hoffentlich mehr junge Menschen, die bisher gar keine oder nur eine geringe Ausbildungs-förderung erhalten, eine Ausbildung beginnen.

Sie können nun ergänzende Leistungen aus dem SGB II erhalten und so ihre Ausbildung finanzieren.

Ich fasse also nochmal zusammen:

Mit dem 9. SGB-II-Änderungsgesetz konzentrieren wir die Arbeit der Jobcenter. Wir vereinfachen das Leistungsrecht und erweitern Beratungsansprüche dort, wo sie nötig sind.

Daher bitte ich Sie um Unterstützung für dieses Gesetz! Vielen Dank.