Dirk Heidenblut begrüßt das Voranbringen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Telemedizin und auch die Videosprechstunde für Betroffene ist. Ein zentraler Aspekt ist daher, dass sie künftig auch Hebammen, Heil- und Hilfsmittelerbringer und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung steht. Auch die ePa und die Kurzakte erleichtern künftig im Notfall den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten. Neben einer digitalen Identität und zahlreicher Apps zeigt sich das Gesetz zukunftsorientiert.
Dirk Heidenblut begrüßt das dritte Digitalisierungsgesetz im Gesundheitswesen in dieser Legislaturperiode. In der Pflege und Versorgung kann die Digitalisierung helfen, die Kommunikation zu erleichtern, Behandlungsprozesse voranzubringen oder Entfernungen zu überbrücken. Viele neue digitale Anwendungen kommen nicht nur Angehörigen oder Pflegediensten zugute, sondern vor allem den zu Pflegenden selbst.
Dirk Heidenblut hebt in seiner Rede zum Digitalen Impfpass die Bedeutung des Impfens hervor. Trotz der Impfbedeutung bleibt das Impfen freiwillig. Auch ein Impfpass bedeutet keine Impfpflicht. Aber die Digitalisierung des Impfpasses bietet Chancen, u. a. den Impfpass schnell und unkompliziert verfügbar zu haben sowie einen digitalen Austausch auch länderübergreifend zu ermöglichen.
Dirk Heidenblut nimmt in der Aktuellen Stunde Bezug auf das Zusammenwirken dreier Aspekte, um eine Öffnungsperspektive zu schaffen: die Hygienevorgaben, die Impfstrategie und eine sinnvolle und gute Teststrategie. Unterstützend dazu soll ein Unterausschuss die Beteiligung des Parlaments stärken und sich sowohl mit den Herausforderungen von Corona als auch mit den daraus ergebenen Möglichkeiten befassen.
Dirk Heidenblut sieht in dem Gesetzentwurf gute Ansätze für die Förderung der seelischen Gesundheit. So werden z. B. ambulante Komplexleistungen aufgegriffen und psychiatrische Institutsambulanzen einbezogen. Dennoch gibt es ein paar Puzzleteile, die ergänzt werden müssen, so auch im Bereich der Unterstützung für Kinder und Jugendliche.
Dirk Heidenblut findet, dass in der Krise alle Menschen mitgenommen werden müssen. Das bedeutet u. a., dass alle einen Zugang zu FFP2-Masken benötigen, auch jene, die sich die Schutzmaßnahmen nicht leisten können. Dabei spielt der volle Einsatz des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Gesundheitsämter eine große Rolle, die weiterhin unterstützt gehören.
Dirk Heidenblut begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Damit wird ihnen eine eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin ermöglicht, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf liefert einen zentral wichtigen Punkt im Sinne der Notfallversorgung.
Dirk Heidenblut thematisiert im Rahmen des MTA-Reform-Gesetzes das Berufsbild und den Heilkundevorbehalt der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Das Problem der rechtlichen Grauzone beim Einsatz der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter soll durch notwendige Rechtssicherheit endlich aufgehoben werden.
Dirk Heidenblut begrüßt die Diskussion rund um eine Bürgerversicherung und plädiert dahingehend für einen sinnvollen Weg. Dieser Weg soll einerseits solidarisch, abgestimmt und vernünftig sowie für alle gangbar sein und andererseits verschiedene Probleme berücksichtigen.
Dirk Heidenblut sieht den vorgelegten Gesetzentwurf der Grünen zum Cannabiskonsum als einen Anstoß, um sich mit einer kontrollierten Abgabe von Cannabis zu beschäftigen. Dazu gehören sowohl der Kinder- und Jugendschutz als auch der Gesundheitsschutz.