Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit der Reform des Transplantationsgesetzes zugestimmt. Dr. Carola Reimann will mit der nachdrücklichen Aufforderung zur Entscheidung die Menschen ermutigen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Was lange währt, wird endlich gut. Mit der heutigen Beratung der beiden Gesetzentwürfe zur Reform des Transplantationsgesetzes führen wir einen langen, einen umfassenden Diskussionsprozess zu einem erfolgreichen Ende. Nach zwei großen Anhörungen im letzten Sommer, nach vielen fraktionsübergreifenden Fachgesprächen, nach Ausschussberatungen und einem zusätzlichen Expertengespräch mit dem Datenschutzbeauftragten im Ausschuss haben wir eine gute, eine tragfähige Lösung gefunden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)

Ich bin mir sicher, dass dieser breite, überparteiliche Diskussionsprozess dazu beiträgt, dass die Neuregelungen auch auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen werden. Unser Ziel muss sein, das Vertrauen und die positive Haltung der Bevölkerung zur Organspende weiter zu stärken. Ich denke, hier sind wir einen guten Schritt vorangekommen.

Weil es sich bei der Organspende um einen so sensiblen Bereich handelt, bei dem Vertrauen die unverzichtbare Grundlage ist, haben wir uns bewusst gegen weitergehende, radikalere Lösungen entschieden. Natürlich verbindet uns mit den Befürwortern der Widerspruchsregelung der Wunsch, dass den vielen Menschen, die zurzeit auf ein passendes Spenderorgan warten, geholfen werden kann. Doch wir können und dürfen in diesem Haus nicht außer Acht lassen, dass dieses Thema auch mit Ängsten besetzt ist, weil es mit dem eigenen Lebensende zu tun hat, dass für viele Menschen die Frage, ob sie Organe spenden wollen, den intimsten Bereich ihrer persönlichen, menschlichen Selbstbestimmung berührt. Nichtbefassung mit dem Thema dabei billigend als Zustimmung in Kauf zu nehmen, halte ich deshalb für den falschen Weg. Wir wollen eine eigene, eine informierte Entscheidung. Wir wollen vor allen Dingen eine freie Entscheidung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 


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Ich bin davon überzeugt, dass wir so unser Ziel, die Förderung der Organspende, besser erreichen, als dies bei den vermeintlich einfacheren Lösungen der Fall ist.
Wir wollen keinen gesetzgeberischen Zwang. Aber wir wollen mit der nachdrücklichen Aufforderung zur Entscheidung die Menschen ermutigen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn jedem sollte klar sein: Sich mit dem Thema nicht zu befassen, heißt nicht unbedingt, dass man die Entscheidung umgehen kann. Im Falle des Todes trifft die Last der Entscheidung dann die Angehörigen umso härter. Sie müssen dann im Moment der Trauer für den Verstorbenen entscheiden. Sie sollen es in seinem Sinne entscheiden, aber nicht selten müssen sie das ohne Kenntnis seiner Haltung zur Organspende tun. Deshalb ist es gut, die Entscheidung zur Organspende ins Leben zu holen.

Wir setzen mit dieser Reform auf Information, auf Aufklärung, aber auch auf einen gewissen Nachdruck.

Aber wir setzen weiterhin auf Freiwilligkeit. Wir wollen Menschen mit guten Argumenten davon überzeugen, eine Entscheidung zu treffen und sie zu dokumentieren. Aber wir werden niemanden dazu zwingen. Wir überlassen den Bürgerinnen und Bürgern auch die Wahl, auf welchem Medium sie ihre Haltung dokumentieren wollen. Wer die Dokumentation auf dem herkömmlichen Papierausweis, den wir alle haben, favorisiert, kann seine Haltung dort festhalten. Wer künftig keinen weiteren Ausweis mit sich herumtragen will, hat die elektronische Versichertenkarte als neue weitere Option, wenn mit der nächsten Kartengeneration die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Auch hier bleibt es den Versicherten überlassen, ob sie ihre Haltung selbst auf der Karte speichern oder hierfür die Hilfe ihrer Kasse, ihres Arztes oder ihres Apothekers in Anspruch nehmen.

Ziel dieser Regelung ist es nämlich, neben der Entscheidungsfindung auch die Dokumentation so leicht wie möglich zu machen und jedem Versicherten möglichst viele und einfache Wege der Dokumentation anzubieten. Strenge Datenschutzstandards, mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt, und die ausdrückliche Zustimmung und Freiwilligkeit des Versicherten sind im Gruppenantrag hierfür vorgesehen. Die vorliegenden Änderungsanträge von Scharfenberg/Terpe und auch von Vogler/Nešković ändern nichts am ohnehin hohen Datenschutzstandard.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Letztlich schränken sie aber die Dokumentationsmöglichkeiten für die Versicherten ein. Aus diesem Grund halte ich diese beiden Anträge für nicht zielführend.

Ich habe zu Beginn meiner Rede von Vertrauen als unverzichtbarer Grundlage für diesen sensiblen Bereich gesprochen. Dazu gehört auch eine transparente und verantwortungsvolle Arbeitsweise der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Die berechtigte Kritik an der DSO wird nun zu einer Neuausrichtung führen. Mit dem von der SPD-Fraktion unterstützten Entschließungsantrag unterstreichen wir die Forderung nach einer Neuausrichtung und machen deutlich, dass wir diesen Prozess im Gesundheitsausschuss intensiv begleiten werden. Abhängig davon wird zu entscheiden sein, ob weitere Maßnahmen zur Reform der DSO in die Wege geleitet werden müssen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Gruppenantrag zur Entscheidungslösung eine gute, eine tragfähige Lösung gefunden haben. Sie wird unser Ziel, die Entscheidung zur Organspende zu erleichtern, erreichen. Zusammen mit dem Gesetzentwurf zu den technisch-organisatorischen Fragen der Organspende, der hier schon angesprochen wurde, bringen wir ein gutes Paket auf den Weg. Dazu zählen nicht nur die Verbesserung der Abläufe in und zwischen den Krankenhäusern sowie die verbindliche Einführung von Transplantationsbeauftragten   die Kollegen haben darüber berichtet   in den Kliniken, sondern auch die bessere Absicherung von Lebendspendern, was ein wirklich großer und guter Schritt ist. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für beide Gesetzentwürfe.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)