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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Schnurr, ich finde es zutiefst beschämend, dass die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP heute den Antrag auf ein Verbot von Investitionen in Streumunition und Antipersonenminen ablehnen werden.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was will der Antrag? Er will sicherstellen, dass Art. 1 Abs. 1 Buchstabe c der Oslo-Konvention über Streumunition – und analog angewendet auf Antipersonenminen – so interpretiert wird, dass das Verbot der Unterstützung der Herstellung von Streumunition auch Investitionen in Herstellerfirmen, direkte und indirekte, umfasst. Welchen Sinn macht es denn, wenn wir uns damit brüsten, im Gegensatz zu den Ländern mit großen Herstellern – USA, China usw. – auf die Herstellung, den Besitz, die Anwendung, den Export und die Lagerung dieser menschenverachtenden Waffen zu verzichten, uns dann aber weigern, Investitionen in Firmen, die diese geächtete Munition herstellen, ausdrücklich zu verbieten? Art. 1 Abs. 1 Buchstabe c des Oslo-Übereinkommens verbietet, irgendjemanden zu unterstützen,

– „unterstützen“ ist das ausschlaggebende Wort –

zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.

Das war ein Zitat. Der simple Menschenverstand sagt mir, dass ein Kredit, dass eine Investition sehr wohl eine Unterstützung ist. Wer wollte das denn leugnen, liebe Kolleginnen und Kollegen?

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was sagt die Bundesregierung dazu? Ich zitiere aus der Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/3185. Frage 22 lautet:

Teilt die Bundesregierung die Interpretation, dass das Verbot der Unterstützung des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition jegliche Form von Unterstützung umfasst, also auch Investitionen in Firmen, die Streumunition in ihrem Portfolio haben? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das …?

Jetzt zitiere ich die Antwort der Bundesregierung:

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Jetzt wird es peinlich!)

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens über Streumunition gilt das Verbot der Unterstützung des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition mit Blick auf alle Tätigkeiten, „die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind“. Das Übereinkommen

– jetzt kommt die Überraschung –

enthält jedoch kein ausdrückliches Verbot der Investition…

Eine Investition ist also keine Unterstützung.

Ob unter das Verbot der Unterstützung des Einsatzes, der Herstellung und Entwicklung von Streumunition nach dem Übereinkommen im Einzelfall eine Investition in Unternehmen … fallen könnte, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Das verstehe ich überhaupt nicht. – Außerdem schreibt sie:

Zu abstrakten Rechtsfragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.

Ich sage: Art. 1 Abs. 1 Buchstabe c ist das Verbot von Investitionen. Hier soll eine Entscheidung im Einzelfall nötig sein? Das verstehe ich überhaupt nicht.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben am 22. September 2011 einen Round Table mit den Nichtregierungsorganisationen durchgeführt, denen ich an dieser Stelle hier noch einmal insbesondere dafür danken möchte, dass sie dieses Thema mit großer Hingabe bearbeiten und uns darüber informieren, was Sache ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE])

Wir haben interpretiert, ob Investitionen durch diesen Wortlaut erlaubt sind oder nicht. Wenn ich es in diesem Gespräch richtig verstanden habe, dann war die Auffassung der FDP und auch der CDU/CSU: Jawohl, diese Investitionen sind erlaubt, aber nicht wünschenswert. – Da staunt der Fachmann.

(Dr. h. c. Gernot Erler [SPD]: Und der Laie wundert sich!)

Sie sind nicht wünschenswert. Sie setzen auf eine Selbstverpflichtung.

Lieber Herr Schnurr, haben Sie heute die Zeit gelesen? Es ist das zweite Mal, dass die Zeit davon berichtet, wie ernst die Banken und insbesondere die Deutsche Bank diese Selbstverpflichtung nehmen.

(Christoph Schnurr [FDP]: Es besteht auch kein Zweifel daran, dass ich dafür bin, dass die Investitionen zurückgeführt werden! Die Frage ist nur, ob wir eine gesetzliche Maßnahme brauchen oder die Selbstverpflichtung! Das ist der Unterschied!)

– Dann brauchen wir ein Gesetz, in dem dieses vorgeschrieben wird. – Sie haben vorhin die Länder aufgezählt, die entsprechende Gesetze erlassen haben. Es gibt daneben aber andere Länder, wie Großbritannien, Frankreich und Australien, die sagen: Natürlich ist das Verbot schon Teil der Konvention. Deshalb ist unsere Praxis eben, dass wir dies nicht gestatten. – Vor kurzem hat die Schweiz das Streumunitionsverbot in ihrem Kriegsmaterialgesetz beschlossen und dabei ein Finanzierungsverbot ausdrücklich mitbeschlossen. Das kann uns doch nicht kalt lassen. Ich könnte jetzt auch noch die Homepage der Schweizer Tagesschau zitieren, aber das tue ich aus Zeitgründen nicht.

Liebe Freunde, unsere Interpretationen sind kontrovers. Lasst uns also einen Gesetzentwurf erarbeiten. Wenn Sie in einem solchen Gesetzentwurf einige Unstimmigkeiten sehen sollten, dann beraten wir darüber. Es wäre eine große gemeinsame Tat, wenn wir uns darauf einigen könnten, ein praktikables, aber eben prohibitives Gesetz zu diesem Problem auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte jetzt noch einmal darauf eingehen, was uns in der letzten Zeit in Bezug auf die Selbstverpflichtung vorgemacht worden ist. Das war nämlich ein Selbstbetrug bzw. ein Betrug der Öffentlichkeit. Auf der Hauptversammlung im Mai 2011 hat Herr Kapetanovic, ein Minenräumer, sehr drastisch gezeigt, was die Folgen solcher Streumunition sind. Herr Ackermann hat betroffen angekündigt, man werde dieses Engagement überprüfen und man könne zuversichtlich sein, dass die Deutsche Bank aus diesem Geschäft aussteigen wird.

Was ist passiert? Im September 2011, also etliche Monate später, beliefen sich die Investitionen der Deutschen Bank in entsprechende Unternehmen noch immer auf 776,53 Millionen US-Dollar. Heute beläuft sich diese Summe laut einer Recherche der NGO Facing Finance auf sage und schreibe fast 1 Milliarde Euro an Krediten und Anleihen. Was ist nun? Hat man das Engagement allmählich abgeschmolzen? Komischerweise werden die Zahlen größer.

Im Februar 2012 – das ist noch nicht lange her – behauptete der Chef der Deutschen Bank, Herr Ackermann, im Fernsehen, die Bank sei völlig aus der Finanzierung von Streubombenherstellern ausgestiegen. Die neue Analyse, die ich gerade erwähnt habe, hat aber genau gezeigt, dass dies gelogen war. Entschuldigung, aber ich halte das für eine Lüge und glaube nicht, dass es ein Versehen war, dass er etwa die Bücher nicht richtig gelesen hat.

(Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Vorsicht!)

Ja, es ist richtig, Herr Schnurr, dass die Commerzbank, die Sparkassen und andere Finanzinstitute restriktive Richtlinien eingezogen haben, dass sie die Anteile in ihren Portfolios deutlich reduziert haben und dass manche sogar ganz ausgestiegen sind.

(Christoph Schnurr [FDP]: Bereinigt!)

Damit es eine einheitliche Handhabung dieser Vorschrift gibt und damit wir die Konvention nicht beschädigen, lassen Sie uns mit einem Gesetz, wie es dieser Antrag vorsieht, Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.

Ich danke euch.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)