Sascha Raabe spricht sich für ein Freihandelsabkommen. Er baut darauf, dass das Handelsabkommen nur unter Voraussetzung einiger Forderungen, wie zum Beile Forderungen nach Menschenrechten unterzeichnet wird. So sollen zum Beispiel Voten an menschenrechtliche Forderungen gebunden seien.

Dr. Sascha Raabe (SPD):
Zu den europarechtlichen Aspekten des Antrags der Linken „Freihandelsabkommen EU-Kolumbien-Peru: Mitwirkungsrecht des Deutschen Bundestags sichern“ und der Frage, ob der Deutsche Bundestag das Freihandelsabkommen ratifizieren muss, kann ich keine juristische Beurteilung abgeben.
Zu den menschenrechts- und entwicklungspoltischen Komponenten des Antrags möchte ich auf den Antrag der SPD-Fraktion „Menschrechtsschutz im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru verankern“, Bundestagsdrucksache 17/883, verweisen, der bereits am 4. März 2010 in den Bundestag eingebracht und beraten wurde. Auch die Linkspartei hatte hierzu nochmals einen eigenen Antrag eingebracht. Da hierzu bereits eine ausführliche Debatte im Parlament stattfand, möchte ich die Argumente der SPD-Fraktion hier nicht noch einmal wiederholen. Zusammengefasst ist es aus meiner Sicht äußerst wichtig, dass in Freihandelsabkommen der EU mit Entwicksungsländern ein besonders starkes Gewicht auf menschenrechtliche, ökologische und soziale Standards gelegt wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit vielen Jahren in unzähligen Bundestagsanträgen neben der Einhaltung der Menschenrechte die verbindliche Aufnahme von ökologischen und sozialen Mindeststandards wie den ILO-Kernarbeitsnormen in das Regelwerk der Welthandelsorganisation, WTO, und analog in alle bilateralen Handelsabkommen Deutschlands und der EU.
Die Menschenrechtssituation in Kolumbien ist besorgniserregend, und deshalb ist es richtig, eine gravierende Verbesserung im Handelsabkommen einzufordern. Im Unterschied zur Linkspartei sehe ich jedoch im Vergleich zu früheren Zeiten auch viele Verbesserungen insbesondere der Sicherheitssituation in Kolumbien, weshalb die Mehrheit der dortigen Bevölkerung auch hinter der dortigen Regierung steht. Es ist trotzdem richtig, weiterhin Druck auf die Regierung auszuüben, die Menschenrechtssituation erheblich zu verbessern. Allerdings würde ich mich freuen, wenn die Linkspartei endlich auch gleiche Maßstäbe an die venezolanische und kubanische Regierung anlegen würde. Die Einhaltung von Menschenrechten ist überall einzufordern, unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung der Regierung.
Ich möchte abschließend noch einmal die Forderungen der SPD-Fraktion aus dem bereits im Bundestag eingebrachten Antrag vom 4. März 2010 zitieren:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Erstens. Sich gegenüber den Regierungen von Kolumbien und Peru nachdrücklich für die Einhaltung von Grundrechten, Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten und für ein Ende der Gewalt einzusetzen.
Zweitens. Bilateral und auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass in Kolumbien und Peru der interne politische Dialog der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure intensiviert wird mit dem Ziel, die Umsetzung der wesentlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten zu fördern.
Drittens. Die EU-Kommission und die spanische Ratspräsidentschaft zu bitten, das multilaterale Frei-handelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru auf dem EU-LAK-Gipfel, EULAC, am 18. Mai 2010 in Madrid nicht übereilt zu unterzeichnen. Eine Unter-zeichnung kommt nur dann infrage, wenn menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verbindlich verankert sind.Viertens. Auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass künftig wieder konsequent die Strategie verfolgt wird, regionale statt bi- oder multilaterale Abkommen zu schließen.
Der Deutsche Bundestag bittet das Europaparlament, für den Fall der Unterzeichnung des Abkommens auf dem EU-LAK-Gipfel bei der anschließenden Entscheidungsfindung im Parlament die oben genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen und sein Votum an menschenrechtliche Forderungen und überprüfbare Fortschritte zu binden.