In meiner Rede zum Ausgleichsmechanismus nach dem EEG betone ich, dass wir die Erhebung der EEG-Umlage einfacher gestalten und den Verbrauchern mehr Informationsmöglichkeiten bieten wollen.

 

Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Den Titel unserer heutigen Debatte muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen. Ich weiß nicht, ob auf Anhieb jeder weiß, worüber wir heute debattieren wollen.

(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Ja, klar!)

Inhalt dieser Verordnung ist eigentlich, dass wir Transparenz wollen. Der Titel ist zugegebenermaßen ziemlich sperrig ausgefallen. Dabei haben wir noch Glück gehabt. Denn Begriffe wie Ausführungsverordnung und Anlagenregisterverordnung sind nicht enthalten. Aber die Debatte im Plenum wird uns sicher helfen, den Menschen draußen zu erklären, was wir wollen, und das möglichst mit den Worten, die sie verstehen. Prooten, watt kloar is und watt wohr is, soll unsere ostfriesische Devise heute sein.

(Klaus Barthel [SPD]: Untertitel bitte!)

In der Grundsatzdebatte zur EEG-Umlagepflicht haben wir uns beim letzten Mal schon mit der Frage beschäftigt. Bei der EEG-Änderung haben wir durchaus über die Eigenstromversorgung und über die Sinnhaftigkeit dieser Eigenstromversorgung in der EEG-Umlagepflicht debattiert. Die Netzbetreiber sollen die EEG-Umlage erheben. Aber ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass nicht jeder Besitzer einer Solaranlage auf seinem Einfamilienhaus von der EEG-Umlage betroffen ist. Denn in diesem Fall gilt die Untergrenze von 10 kW. Das heißt, es ist so, dass die allermeisten Besitzer von PV-Anlagen auf ihren Wohndächern nicht davon betroffen sein können; denn nur ganz wenige Anlagen haben eine Leistung von über 10 kW. Außerdem gilt die Verordnung erst ab dem 1. August 2014. Bestandsanlagen sind davon also völlig ausgenommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Verordnung hat bei dem einen oder anderen den Anschein erweckt, dass ihre Umsetzung einen bürokratischen Aufwand darstellen würde. Hier lohnt sich genaueres Hinsehen. Bislang hätten nämlich die Übertragungsnetzbetreiber die Aufgabe erfüllen müssen, und das hätte einen deutlichen Mehraufwand bedeutet. Denn die Übertragungsnetzbetreiber haben die Daten nicht. Vielmehr verfügen die Verteilnetzbetreiber über die entsprechenden Daten, wo im Netz die regenerativen Anlagen sind. Die Anlagen sind bei den Verteilnetzbetreibern am Netz angeschlossen, und die Verteilnetzbetreiber zahlen den Anlagebetreibern Einspeisevergütung. Es ist also folgerichtig, dass die Verteilnetzbetreiber die Umlage erheben und nicht die Übertragungsnetzbetreiber.
Es ist auch nicht so, dass die Verteilnetzbetreiber dadurch einen Nachteil hätten; denn sie bekommen eine volle Kostenerstattung sowohl für die laufenden Kosten, was das Personal betrifft, als auch für investive Kosten wie Computer und Software.
Auch für die Anlagenbetreiber ist diese Verordnung ein Vorteil; denn sie haben einen einheitlichen Ansprechpartner. Würden wir das nicht so regeln, müssten sie bei der EEG-Umlage mit den Übertragungsnetzbetreibern reden, während sie bei der Einspeisevergütung mit den Verteilnetzbetreibern zu sprechen hätten.
Wir haben im Ausschuss, meine Damen und Herren, kritische Worte dazu gehört, dass in § 8 der Ausgleichsmechanismusverordnung der Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns steht. Ich will hiermit klarstellen, dass das keine Unterstellung an alle Netzbetreiber ist, keine ordentlichen und gewissenhaften Kaufmänner zu sein. Aber dieser Begriff tauchte leider schon in § 2 der Verordnung auf, als es um die Übertragungsnetzbetreiber ging. Jetzt steht er auch in § 8 im Hinblick auf die Versorgungsnetzbetreiber. Würden wir das nicht so regeln, dann könnte der eine oder andere spitzfindige Jurist auf die Idee kommen, wir hätten uns etwas dabei gedacht, das bei den Übertragungsnetzbetreibern deutlich zu machen, bei den Versorgungsnetzbetreibern aber nicht. Das wollen wir nicht. Deswegen schaffen wir hier Klarheit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich bin froh darüber, dass wir für die Versorgungsnetzbetreiber keinen zusätzlichen Anreiz, diese Verordnung einzuhalten, geschaffen haben. Das war ursprünglich einmal angedacht. Wir haben das in der Debatte im Vorfelde abwenden können. Das wäre ungefähr so, als würde ein Fußgänger eine Prämie dafür bekommen, dass er die Regel, bei Rot stehen zu bleiben, einhält. Das wäre ein Systembruch im deutschen Recht, den wir mit dieser Verordnung nicht begehen wollen.

Die Verordnung liefert zusätzliche Informationen für die Verbraucher, aber auch für die Wirtschaft, zum Beispiel zur Verteilung der EEG-Umlage auf die verschiedenen Verbrauchergruppen und zur Verteilung der EEG Umlage auf Neu- und Altanlagen. Warum ist das wichtig? Weil die Argumente der Gegner der Energiewende in der Regel lauteten: Das führt zu einer Kostenexplosion; die Kosten der erneuerbaren Energien werden sich linear nach oben entwickeln. – Der Großteil der Kosten der EEG-Umlage, die wir im Moment haben, stammt allerdings von Altanlagen. Die Produktion von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen neuerer Art ist heute wesentlich günstiger, als es früher der Fall war, und die Kostenkurve hat sich abgeflacht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich bin auch froh darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Zukunft auf die Bandbreite hinsichtlich der Prognose der EEG-Umlage verzichten wollen. Bei der Bandbreite kam es in der Vergangenheit zu einer enormen Streuung. Der Zweck, nämlich die Aussagefähigkeit der Bandbreite, war aufgrund der großen Amplitude nicht mehr erfüllt. Obwohl sie so groß gestreut hat, kam es dann noch vor, dass das tatsächliche Ergebnis der EEG-Umlage über der Streuung lag, also nicht einmal die Streuung getroffen hat. Sie machte einfach keinen Sinn mehr.

Deswegen ist es gut, dass wir alternativ, um eine Planungsperspektive für die Industrie und die Wirtschaft, aber auch für die Verbraucher zu schaffen, dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern im Hinblick auf die Prognose, wohin sich die EEG-Umlage entwickelt, einen Auftrag erteilen. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ziel dieser Verordnung. Ich denke, sie ergibt sich folgerichtig aus der EEG-Gesetzgebung. Deswegen sollten die Fraktionen, die das EEG so mittragen, ihr zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)